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18.06.2020

Neue Fördermaßnahme im Rahmen des
Bundesprogramms Ländliche Entwicklung: HEIMAT 2.0 setzt strukturschwache ländliche Räume auf die digitale Landkarte

Der Wettbewerb „Heimat 2.0“ ist eine Initiative im Rahmen des Bundesprogramms ländliche Entwicklung BULE. Es werden Modellvorhaben zum Einsatz digitaler Technologien für die Sicherung der Daseinsvorsorge gefördert.

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geben den Startschuss für die gemeinsame Förderinitiative „Heimat 2.0“.

Im Rahmen des Bundesprogrammes Ländliche Entwicklung (BULE) möchte „Heimat 2.0“ mithilfe von digitalen Lösungen die Daseinsvorsorge in strukturschwachen ländlichen Räumen sichern und die Lebensqualität vor Ort verbessern. Zu diesem Zweck werden bis 2023 bundesweit Modellvorhaben gefördert. Kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure können sich ab sofort bewerben!

Unter folgendem Link finden Sie die Förderbekanntmachung, die Bewerbungsunterlagen sowie alle weiterführenden Informationen zu „Heimat 2.0“:
www.bule-heimat20.de

Projektskizzen für „Heimat 2.0“ können bis Mittwoch, 15.07.2020 eingereicht werden.


Rückfragen zur Fördermaßnahme richten Sie bitte an: info@bule-heimat20.de

Hier die Eckpunkte des Wettbewerbs:

Im Fokus stehen:
- Nutzung bestehender digitaler Infrastruktur
- Entwicklung und Anwendung digitaler Lösungen
- Erhöhung der Digitalkompetenz der Bevölkerung

Wer?: Kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure in strukturschwachen ländlichen Räumen, die über eine dem geplanten Vorhaben angemessene Infrastruktur verfügen.

Was?: Gefördert werden Projekte, die die Anwendung digitaler Lösungen vor Ort stärken. Digitale Infrastruktur, Konzepte und Strategien sind nur begrenzt bzw. nur als Vorbereitung auf die Anwendungsphase und mit untergeordnetem Anteil förderfähig.

Förderfähig:
konsumtive Ausgaben inkl. Personalausgaben (Vergabe von Leistungen, Sach- und Materialausgaben)
Investive Ausgaben: im Zusammenhang mit den nicht investiven Ausgaben (sollen untergeordneten Anteil der Gesamtförderung ausmachen)

Nicht förderfähig:
Bauleistungen, Breitbandausbau, Mobilität-/Verkehrsthemen, Vorhaben ohne Umsetzungsteil, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Kosten für Stammpersonal, Erwerb der Grundausstattung ect., Betreibe-/ Folgekosten, Finanzierung des laufenden Geschäfts von Einrichtungen, Vorhaben der Güterproduktion

Zuwendungssumme: mind. 200T €, max. 600T€
Eigenanteil: mind. 10%

Zeitschiene:
Veröffentlichung + Zugang zur Online-Bewerbung: 02.06.2020
Bewerbungsfrist mit Projektskizze (online): ca.15.07.2020
Aufforderung der ausgewählten Projekte zum Vollantrag: voraussichtlich August 2020
Einreichung der Vollanträge (online): voraussichtlich bis Mitte September 2020

Förderaufruf BULE-Heimat 2.0
Förderaufruf BULE-Heimat 2.0

Bekanntgabe der Modellvorhaben: voraussichtlich Ende September 2020
Umsetzung: bis einschließlich 2023 (max. 36 Monate)

Die Förderunterlagen und Informationen finden Sie unter:
www.bule-heimat20.de