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20.04.2021

2. Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen für Kleinprojekte in der
LEADER-Region »Stettiner Haff«

Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern stellen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für die Jahre 2021 bis 2023 Mittel zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Bereits im Februar dieses Jahres wurde der erste Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für Kleinprojekte vom Landkreis Vorpommern-Greifswald veröffentlicht. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald beteiligt sich als Erstempfänger mit 10 % an der Förderung und überträgt jeder Lokaler Aktionsgruppe im Landkreis jährlich je 200.000 Euro Fördermittel für die Beantragung von Kleinprojekten.

Für die LAG „Stettiner Haff“ sind bisher 12 Förderanträge für Kleinprojekte eingegangen. Bis zum 01.Juni 2021 können nun weitere Anträge eingereicht werden, da noch Mittel zur Förderung von Kleinprojekten für die LAG „Stettiner Haff“ zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen für die Förderung der Kleinprojekte sind:
- sie tragen dem Erreichen der Ziele der GAK und zur Umsetzung der Strategie für Lokale Entwicklung (SLE) der LAG „Stettiner Haff“ bei
- sie werden in der LEADER-Region „Stettiner Haff“ innerhalb des Haushaltsjahres 2021 umgesetzt und sind Kleinprojekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von nicht mehr als 20.000 Euro.

Für die Förderung von Kleinprojekten gilt ein einheitlicher Fördersatz von 80 % und eine maximale nicht rückzahlbare Zuweisung bis 16.000,00 Euro. Grundsätzlich stellt die Bewertung und damit Auswahl der Projektidee durch die Mitglieder Lokalen Aktionsgruppe „Stettiner Haff“ die Voraussetzung für die Förderung dar.
Mit dem Regionalbudget wird die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt.

Auf den Webseiten der Landesregierung und der LAG »Stettiner Haff« finden Sie weiterführende Informationen sowie einen Link zu den Projektunterlagen.

Die Frist für die Antragsabgabe zum 2. Förderaufruf ist der 01. Juni 2021. Antragsteller/- innen werden darum gebeten, auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu achten. Unvollständig eingereichte Förderanträge werden beim Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Ihre vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Anschrift:
Regionalmanagement der LAG „Stettiner Haff“
c/o Landkreis Vorpommern-Greifswald
Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung
An der Kürassierkaserne 09
17309 Pasewalk

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https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19