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Breitbandausbau

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Ermittlung einer Unterversorgung < 100 Mbit/s im Download

Um eventuell noch nicht berücksichtigte unterversorgte (<100 Mbit/s im Download) Adressen und Haushalte zu identifizieren, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, an der folgenden Befragung teilzunehmen. Das Ergebnis der Befragung steigert die Genauigkeit der im Markterkundungsverfahren erzielten Ergebnisse.

Was passiert während eines Markterkundungsverfahrens:

1. Alle Telekommunikationsunternehmen, die in Ihrem Wohnumfeld Kabel und Leitungen zur Verfügung haben oder in den nächsten 3 Jahren zur Verfügung stellen,  um mindestens 100 Mbit/s im Download an Ihrer Adresse anbieten zu können, wurden 2021 hierzu befragt.

2. Die entsprechenden Informationen (unterversorgte Adressen) wurden dem Breitbandkompetenzzentrum in Schwerin bereit gestellt und dort ausgewertet.

3. Im Ergebnis dessen, wurden vom Landkreis an den bereits geplanten Trassen zur Bereitstellung von Glasfaser- Anschlüssen für die unterhalb der 30 Mbit/s im Download liegenden Hausanschlüsse weitere Adressen ermittelt, die derzeit noch eine Mindestbandbreite im Download von < 100 Mbit/s, basierend auf leitungsgebundenen, kupferbasierenden Infrastrukturen bereitstellen können.

Zur Unterstützung dieses o.g. Prozesses, benötigen wir die Hilfe unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen.

Ihre Bedarfsmeldung erfolgt über die Internetseiten des Breitbandkompetenzzentrum M-V.   Link  

Nachdem Sie dem Link gefolgt sind, verlassen Sie die Seite des Landkreises Vorpommern-Greifswald und gelangen zum Internetauftritt des Breitbandkompetenzzentrums in Schwerin.
1. Auf der dargestellten digitalen Karte tragen Sie Ihren Wohnort unter Ortssuche ein.
2. Auf der Karte müssen Sie sich mittels der Steuerungstools (Zoom) in der Karte bewegen, um Ihre Adresse (Straße, Hausnummer) zu identifizieren.
3. Befindet sich Ihr Gebäude in einer blau unterlegten Fläche, ist Ihre Adresse bereits als förderfähig erfasst. Sie können hier abbrechen und auf die Einladung der noch stattfindenden Bürgerversammlung in Ihrem Ort warten.
4. Sehen Sie diese blaue Markierung auf Ihrem Gebäude nicht, klicken Sie mit der Maus auf die entsprechende Adresse.
5. Es öffnet sich ein Bestätigungsfenster. Nutzen Sie das Feld „Bedarf melden“.
6. Weiter öffnen sich unterhalb der Karte Eingabefelder, die Sie bitte ausfüllen.
7. Im letzten Eingabefeld werden Sie aufgefordert, protokollierte und dokumentierte Messwerte einzutragen.
8. Hierzu ist es notwendig, eine zertifizierte Breitbandmessung durchzuführen.

Das können Sie im Internet auf der Seite der Bundesnetzagentur durchführen --> folgen Sie den Anweisungen zum Ablauf der Messung.
ACHTUNG: Verbinden Sie unbedingt vorher Ihren Computer direkt mit Ihrem vom derzeitigen aktuellen Internetanbieter bereitgestellten Endgerät/Router (z.B. FritzBox, Speedport,…).
Messungen über WLAN (WiFi) und/oder Mobilfunk (LTE) gelten nicht als Nachweis einer Unterversorgung!
9. Sollten Sie derzeit keinen Festnetztelefon- und/oder Internet- Anschluss besitzen, lassen Sie den Punkt „Breitbandmessung“ frei.
10. Abschließend bestätigen Sie Ihre „Bedarfsmeldung“ mit dem Klick auf „Absenden“.