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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Kreisverwaltung sucht Frauen und Männer für Tätigkeit als Jugendschöffen

Laienrichter im Ehrenamt bei Amtsgericht und Landgericht tätig

Richter mit Hammer
Richter mit Hammer

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald sucht dringend Frauen und Männer zwischen 25 und 69 für die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffen. Die Kreisverwaltung ist verpflichtet, eine entsprechende Vorschlagsliste von Personen aufzustellen, die ehrenamtlich als Jugendschöffen beim Amtsgericht oder Landgericht eingesetzt werden können.

In die engere Wahl kommen erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen, die im Landkreis Vorpommern-Greifswald wohnen. Frauen und Männer, welche diese Qualifikation aufweisen, können sich ab sofort für dieses Ehrenamt bewerben.

Eine weitere Voraussetzung für den Einsatz als Jugendschöffe wird durch das Alter bestimmt: Bei ihrem Amtsantritt müssen die Bewerber mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein.

Die Wahlperiode beginnt ab 01.01.2019 und dauert fünf Jahre.

Die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffe wird an den Amtsgerichten Greifswald und Pasewalk sowie an den Landgerichten Stralsund und Neubrandenburg ausgeübt. Über die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich schriftlich mit dem Bewerbungsformular, welches Sie sich hier herunterladen können, beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Postfach 11 32, 17464 Greifswald melden.

Die Bewerbungsfrist endet am 28.02.2018.

Für Rückfragen stehen Frau Dr. Peters, Tel. 03834 8760-1206 bzw. Herr Neumann, Tel. 03834 8760-2677 zur Verfügung.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19