Seiteninhalt
Ausbildungsförderung
Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz wird zum 01.08.2016 die Verkürzung der ausbildungsförderungsrechtlichen Mindestaufenthaltsdauer von vier Jahren auf 15 Monate wirksam, das heißt, dass junge Flüchtlinge bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Ausbildungsförderung erhalten können.