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Bildung & Kultur

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Kreisschülerrat Vorpommern-Greifswald

Vorstellung

Der Vorstand des Kreisschülerrates hat sich im Oktober 2021 neu konstituiert. Wir stellen ein homogenes Team aus neun Mitgliedern aus unterschiedlichen Schulbereichen dar. Wir sind hochmotiviert, unseren Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald für die nächsten zwei Jahre bis 2023 eine Stimme zu schenken und bestmöglich zu vertreten.

WIR wollen die Missstände, Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten an/um/in unseren Schulen schnellstmöglich identifizieren und diese dann lösungsorientiert angehen und bearbeiten. Die Umsetzung bedarf einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseresgleichen, aber auch mit den Schulleitungen, dem Kreiselternrat und den verantwortlichen Behörden (insbesondere Schulträger und Staatliche Schulämter).

Wir sind immer für Sie/euch über unsere E-Mail-Adresse oder unseren Instagram-Account erreichbar. Wir würden uns über eine Zusammenarbeit und Kommunikation auf Augenhöhe freuen . . . Alles im Sinne unserer Lernenden im Landkreis Vorpommern-Greifswald!

Vorstandsmitglieder:

Vorsitzender:

Phil Stegemann

"Lilienthal"-Gymnasium Anklam

1. Stellvertreterin:

Carolina Schuchhardt

"Carl-Wilhelm-Berthold Heberlein"-Schule Wolgast

2. Stellvertreter:

Tim Lippold

Schule "Am Park" Behrenhoff

Weitere Mitglieder:

      • Marietta Bellinger
        Europäische Gesamtschule "Insel Usedom" Ahlbeck
      • Conan Lehmann
        Regionalschule „"Ehm Welk" Ueckermünde
      • Fynn Dörk
        Regionalschule "Hanno Günther" Ferdinandshof
      • Jamie Urbansky
        Europaschule "Oskar-Picht" Gymnasium Pasewalk
      • Scarlet Schüler
      • Moritz Wascher

Kontakt:

E-Mail: kreisschuelerrat@kreis-vg.de
Instagram: Kreisschülerrat Vg (ksr_vg21)

Aufgaben:

Auszug aus dem Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V):

§ 83 Kreis oder Stadtschülerrat
[…]
(3) Der Kreis- oder Stadtschülerrat berät Angelegenheiten, die für die Schülerinnen und Schüler der Schulen des jeweiligen Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Er hat darauf zu achten, dass die Belange aller im Gebiet vorhandenen Schularten angemessen berücksichtigt werden. Die Schulträger und zuständigen Schulbehörden unterrichten den Kreis- oder Stadtschülerrat rechtzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Schülerinnen und Schüler.

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27.12.2021