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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Landrat spricht Angehörigen von Leonie sein Mitgefühl aus

Landrat spricht Angehörigen von Leonie sein Mitgefühl aus

„Ich bedaure zutiefst, dass mit Leonie ein hilfloses Kind wahrscheinlich einen gewaltsamen Tod gestorben ist. Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen des Mädchens“, sagte Michael Sack.

Der Landrat setzte sich gleichzeitig für ein noch stärkeres Engagement in Sachen Kinderschutz ein. „Kinderschutz und das aktive Angehen gegen alle Formen der Kindeswohlgefährdung ist nach meiner

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persönlichen Überzeugung eine Aufgabe für alle in unserer Gesellschaft“, betonte Sack.

Er rief dazu auf, nicht wegzuschauen oder wegzuhören sowie auf Anzeichen im menschlichen Umfeld zu achten, die darauf hindeuten könnten, dass ein Kind in Not ist.
„Sollten Sie Zeuge von Geschehnissen werden, die auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls hindeuten, zögern Sie nicht, den Notruf 112 zu wählen und den Disponenten in unserer Leitstelle das Erlebte zu schildern. Die Kollegen in der Leitstelle informieren sofort das Jugendamt. Die jüngsten Geschehnisse haben mich bestärkt, alle Bürgerinnen und Bürger um Hilfe in Form von Aufmerksamkeit und aktiver Unterstützung zu bitten, wenn es um das Wohl unserer Kinder geht“, sagte Sack.

Die Ursache für die hohe Dunkelziffer bei Fällen von Kindeswohlgefährdung und Kindesmissbrauch bestehe darin, dass die Täter meist unmittelbare Bezugspersonen der Kinder seien. Diese missbrauchten dabei die bestehende emotionale Nähe und Abhängigkeit der betroffenen Kinder und nutzten sie auch für Absprachen mit dem jeweiligen Kind, um eine Aufdeckung des Geschehenen auszuschließen. „Den betroffenen Kindern fällt es deshalb äußerst schwer, sich Außenstehenden anzuvertrauen. Was dem Kind bleibt, um die Umgebung auf seine Lage aufmerksam zu machen, sind Symptome und Signale, die unterschiedlicher Natur sein können, je nachdem, in welcher Situation uns das Kind im Alltag begegnet“, erklärte Sack.

Bei Anhaltspunkten für Missbrauch, Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern nichts zu unternehmen, liege grundsätzlich ebenso wenig im Interesse des betroffenen Kindes wie unüberlegtes Handeln. „Grundsätzlich gilt aber vor allem die Regel, lieber ein Hinweis zu viel als einer zu wenig. Eine solche Information hat auch nichts mit Anschwärzen zu tun, sondern kann einem Kind helfen und sogar sein Leben retten“, sagte der Landrat.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19