Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Seiteninhalt

Landkreis rät zu Ostern dringend von Familienbesuchen ab

Vizelandrat Wille: "Gesundheit der Bevölkerung muss an erster Stelle stehen"

Neben Anfragen zum Einkaufswagen-Zwang und Beschwerden über mögliche Aufweichungen des geltenden Kontakt-Verbotes betreffen die meisten Anrufe am Bürgertelefon des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Moment die Einreise und Ausreise in Mecklenburg-Vorpommern.

Kreislogo.png (freigestellt)
Kreislogo.png (freigestellt)


Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage verweist der Kreis in diesem Zusammenhang auf die von der Landesregierung kommunizierte Sachlage.

Demnach gelten die Zugangsbeschränkungen zu den Ostseeinseln und die Einschränkungen des touristischen Reiseverkehrs für Bürger aus dem Bundesgebiet und anderen Staaten nach wie vor und werden auch weiterhin durch die Polizei kontrolliert.
Private touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern und damit natürlich auch in den Landkreis Vorpommern-Greifswald sind bis zum 19.04.2020 ausdrücklich untersagt. Dies gilt ebenfalls weiterhin für Bürgerinnen und Bürger mit Zweitwohnsitz im Kreis.

Im Hinblick auf die kommende Frühlingszeit und die bevorstehenden Osterfeiertage rief Vizelandrat und Leiter des Verwaltungsstabes Dietger Wille auf, Reisetätigkeiten zu unterlassen, damit es zu keiner gefährlichen Zunahme der Ansteckungen mit dem Corona-Virus kommt.
"Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Verwandten von außerhalb, in der aktuellen Situation auch von Familienbesuchen abzusehen", sagte der Vizelandrat. Obwohl Besuche für die Kernfamilie nicht ausdrücklich verboten seien, sollten auch diese Besuche nicht stattfinden. "Die Sicherheit und Gesundheit der gesamten Bevölkerung muss in dieser Situation für uns alle an oberster Stelle stehen", richtete Wille seinen Appell an die Bürgerinnen und Bürger.

Seite zurück

01.04.2020 
https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19