Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Seiteninhalt

Sonntagsverkaufsverbot im Landkreis aufgehoben

Landkreis Vorpommern-Greifswald erlässt Ausnahmeregelung für Einzelhandel

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist die Öffnung von Einzelhandelsbetrieben vom 22. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 an Sonntagen zugelassen.

Alexas Fotos auf Pixabay pixabay
Alexas Fotos auf Pixabay
pixabay

Die Osterfeiertage fallen somit mit Ausnahme des Ostersonntags nicht unter diese Regelung.

Landrat Michael Sack teilte mit, dass das Sonntagsverkaufsverbot für Einzelhandelsbetriebe wie Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- oder Tierbedarfsmärkte sowie Blumenläden aufgehoben ist.
"Die Maßnahme untersetzt vorherige Anordnungen und trägt vielen Wünschen von Einzelhandel und Bevölkerung Rechnung", sagte Landrat Michael Sack. Es sei aufgehoben worden, so Sack, um großen Kundeströme in die genannten Verkaufseinrichtungen zu vermeiden und damit der Virusausbreitung wirksam vorzubeugen.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die sich auf eine der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus bezieht, ist unter www.kreis-vg.de veröffentlicht.

Seite zurück

19.03.2020 
https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19