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Sachkundebescheinigung nach Hundehalterverordnung

Beschreibung

Abnahme der Sachkundeprüfung gemäß § 5 Hundehalterverordnung

Hinweis! Die Erlaubnis zum Führen und Halten gefährlicher Hunde wird von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.

Gebühren

Rahmengebühr:

50,00 € bis 130,00 € auf der Grundlage der Kostenverordnung Innenministerium (IMKostVO M-V)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass
  • Antrag auf Durchführung der Sachkundeprüfung