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Förderung der Erziehung in der Familie auf Grundlage des § 16 SGB VIII im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Zuwendungen für präventive Angebote und Maßnahmen zur Förderung der Erziehung in der Familie auf Grundlage des § 16 SGB VIII im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Grundlage: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für präventive Angebote und Maßnahmen zur Förderung der Erziehung in der Familie auf Grundlage des § 16 SGB VIII im Landkreis Vorpommern-Greifswald 

Zuständig: Jugendamt - 51, Ansprechpartnerin: Frau Antje Wienbrandt – Sachgebietsleiterin Vormundschaften/Prävention SG 51.4 – Antragsunterlagen (Vordrucke Antrag und Sachbericht) liegen bei Frau Wienbrandt vor und werden auf Nachfrage ausgegeben, Tel.: 03834/87602688

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https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19