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Zivilschutz

Zivilschutz sind alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Einrichtung für das öffentliche Leben im Verteidigungs- oder Spannungsfall.

Der "Zivilschutz" unterscheidet sich definitionsgemäß und vor allem hinsichtlich der staatlichen Zuständigkeiten vom Katastrophenschutz.

Der Zivilschutz gehört nach Art. 73 Nr. 1 des Grundsetzes zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes über "die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung".

Er ist ein Teilbereich der Zivilverteidigung für die das Bundesministerium des Innern zuständig ist.

Ob diese Trennung perspektivisch für die Zukunft aufrechterhalten wird bleibt abzuwarten.