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Verwaltungshelfer für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporte

Schwertransport © Philipp Wiatschka / PIXELIO
Schwertransport © Philipp Wiatschka / PIXELIO

Die Polizei soll künftig bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten entlastet werden. Qualifizierte Privatunternehmen übernehmen die Begleitung und Absicherung von Großraum- und Schwertransporte. Seit Jahren nimmt die Zahl solcher Transporte stark zu. Grund dafür ist unter anderem die Energiewende, die beispielsweise den Transport von Windkrafträdern erfordert. In vielen Fällen wird dabei als Auflage die Begleitung durch die Polizei angeordnet.

Die Polizei ist bei Großraum- und Schwertransporten in zweierlei Hinsicht tätig. Zum einen kontrollieren die Beamten, ob die erteilten Auflagen und Genehmigungen eingehalten werden und zum anderen ist die tatsächliche Begleitung mit verkehrsregelnden Maßnahmen, beispielsweise dem Sperren von Kreuzungen, verbunden. Diese Aufgabe bindet erhebliche Ressourcen.

Das Ziel ist klar, die Polizei soll von vollzugsfremden Aufgaben wie zum Beispiel der Begleitung von Schwertransporten entlastet werden. Wenn die Polizei an dieser Stelle entlastet wird, kann sie sich auf ihre Kernaufgaben zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger konzentrieren.

Mehr Flexibilität und Planungssicherheit für Unternehmen

Schwertransport © Claudia Hautumm / PIXELIO
Schwertransport © Claudia Hautumm / PIXELIO

An erster Stelle steht die Verkehrssicherheit, die durch qualitativ hochwertige Arbeit von spezialisierten Begleitfirmen gewährleistet sein muss. Neben der Polizei profitiert auch die Wirtschaft, denn die Flexibilität und die Planungssicherheit für die Unternehmen wird erhöht. Bislang stehen die für den Transport erstellten Ablaufpläne im Falle der Polizeibegleitung unter dem Vorbehalt, dass die Polizeikräfte nicht durch einen anderen Einsatz gebunden werden.

Möglich wurde dies durch eine Rechtsänderung auf Bundesebene. Danach sollen Schwertransporte künftig im Regelfall durch sogenannte Verwaltungshelfer begleitet werden, die die speziellen Begleitfahrzeuge steuern und für die sichere Fahrt nach den von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Vorgaben verantwortlich sind. Im Gegensatz zur Polizei haben sie keine eigene Entscheidungsbefugnis.

Die Verwaltungshelfer werden von der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei in die Besonderheiten der Strecke eingewiesen. Sie müssen besonders geschult und auf ihre Geeignetheit überprüft sein.

Zum Einsatz kommen Begleitfahrzeuge der neuesten Generation, die sogenannten BF4-Fahrzeuge. Diese stechen durch ihre gelbe Farbe und den besonderen Dachaufbau, der in alle Richtungen Verkehrszeichen anzeigen kann, besonders hervor. Verkehrsteilnehmer können die angezeigten Verkehrszeichen besser und schneller erkennen und entsprechend reagieren.

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