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Unterhaltsangelegenheiten/ Beistandschaften

Hier erhalten Mütter oder Väter, in dessen Haushalt ein unterhaltsberechtigtes Kind lebt und junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr, Beratung und Unterstützung bei der Klärung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Diese Unterlagen benötigen Sie:

  • Nachweis Vaterschaftsanerkennung bzw. Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gültige Personaldokumente
  • falls abgegeben Sorgeerklärung
  • falls vorhanden Festlegung über den Unterhalt

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Beistandschaften

Die Errichtung einer Beistandschaft des Jugendamtes erfolgt auf Antrag und beschränkt sich auf die Wirkungskreise:

  • Vaterschaftsfeststellung
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Der Beistand vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren zur Klärung der Vaterschaft, Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller  dies schriftlich verlangt bzw. die Voraussetzung für eine Beistandschaft (z.B. Volljährigkeit des Kindes) entfallen.

 

Die zuständigen Mitarbeiterinnen an den Standorten Anklam, Greifswald und Pasewalk beraten Sie gern. Die Sprechzeiten an allen drei Standorten sind einheitlich jeweils:

Dienstag:         09 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

Donnerstag:     09 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr

Standort Anklam

Der Standort Anklam ist zuständig für die Einzugsbereiche:

  • Amt Usedom-Nord
  • Amt Usedom-Süd
  • Gemeinde Seebad Heringsdorf
  • Amt Am Peenestrom
  • Hansestadt Anklam
  • Amt Anklam Land
  • Amt Lubmin
  • Amt Züssow
  • Amt Jarmen-Tutow

Die Zuordnung der Fälle erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:

Ansprechpartner Buchstaben Telefonnummer E-Mail
Frau Bartelt A-C, G, P-R, W 03834 8760 2645 diana.bartelt@kreis-vg.de
Frau Sauer D, M-O, S, T, Z 03834 8760 2658 martina.sauer@kreis-vg.de
Frau Zahn E, F, H-L, U, V, X, Y 03834 8760 2649 maika.zahn@kreis-vg.de

Standort Greifswald

Der Standort Greifswald ist zuständig für die Einzugsbereiche:

  • Amt Landhagen
  • Amt Peenetal / Loitz
  • Universität - und Hansestadt Greifswald

Die Zuordnung der Fälle erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:

Anspechpartner Buchstaben Telefonnumer E-Mail
Frau Kiesow A - K 03834 8760 2628 petra.kiesow@kreis-vg.de
Frau Vaupel L - Z 03834 8760 2627 yvonne.vaupel@kreis-vg.de


Standort Pasewalk

Der Standort Pasewalk ist zuständig für die Einzugsbereiche:

  • Amt Torgelow - Ferdinandshof
  • Amt Am Stettiner Haff
  • Amt Uecker-Randow-Tal
  • Amt Löcknitz-Penkun
  • Stadt Ueckermünde
  • Stadt Pasewalk
  • Stadt Strasburg

Die Zuordnung der Fälle richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:

Ansprechpartner Buchstaben Telefonnumer E-Mail
Frau Kühn A - H 03834 8760 2684 melanie.kuehn@kreis-vg.de
Frau Schröder I - R 03834 8760 2713 corinna.schroeder@kreis-vg.de
Tews Maria S - Z 03834 8760 2681

maria.tews@kreis-vg.de

 

 

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19