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Schuldnerberatung

Schuldnerberatung bezeichnet die Hilfestellung, die für Menschen mit Schuldenproblemen oder in einer Situation der Überschuldung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht von Schuldnerberatungsstellen angeboten und durchgeführt wird. Die Schuldnerberatung ist Teil der allgemeinen Sozialberatung.

Arbeitsweise der Beratungsstellen

Gut entwickelte Schuldnerberatungsstellen orientieren sich an einem ganzheitlichen Beratungskonzept. Im besten Falle binden sie diplomierte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen, Betriebswirte und Juristen ein. Am häufigsten sind Diplom-Sozialpädagogen und Diplom-Sozialarbeiter als Berater in den Stellen tätig.

Vordringlichstes Ziel der Einzelberatung und der Beratung der Familie (systemische Sozialarbeit) ist es zunächst, die elementaren Lebensbedürfnisse der ratsuchenden Menschen und ihrer Angehörigen (Wohnraum, Strom und Lebensmittel) durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten zeitnah abzusichern.

Mittelfristig wird dann auch eine psycho-soziale Stabilisierung, die Aktivierung des Selbsthilfepotenzials und langfristig die möglichst vollständige Schuldenregulierung angestrebt. In Deutschland ermöglichen die Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) überschuldeten Menschen eine Schuldenbefreiung durch Gerichtsbeschluss (Restschuldbefreiung).

Nach Eröffnung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens und Ablauf einer sechsjährigen Treuhandzeit ("Wohlverhaltensperiode" oder auch "Wohlverhaltensphase") ist eine Zahlungsentpflichtung durch Gerichts-Beschluss (Restschuldbefreiung) möglich.

Die auf die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gerichtete Beratung ist Insolvenzberatung. In der Praxis sind die meisten Beratungsstellen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19