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Brandschutz/ Vorbeugender

Beschreibung

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger. Dort müssen bei Vorführungen mit Feuer, Kerzen und dergleichen ein „Feuerwehrsicherheitswachdienst“ oder Brandsicherheitswache beigestellt werden.

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in die Teilbereiche

  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz

Demgegenüber steht der abwehrende Brandschutz, der dann in Erscheinung tritt, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen bereits versagt hat.

Baulicher Brandschutz

Die baulichen Maßnahmen, beispielsweise in Gebäuden, sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, in Deutschland geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.

In Deutschland ist es notwendig, für jeden größeren Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Ein Bundesgesetz delegiert die Zuständigkeit in die Landesverantwortung. Die Regelungen sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Brandverhalten von Baustoffen
  • Feuerwiderstand der Bauteile
  • Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren
  • Fluchtwegplanung
  • reaktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen oder Gaslöschanlagen
  • aktive Brandvermeidung durch Sauerstoffreduktion