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Abwasserbeseitigung Kleingärten

Die untere Wasserbehörde ist darüber zu infomieren, wie Abwasser, das in einem Kleingarten anfällt, gesammelt und entsorgt wird. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular Auskunft zur Abwasserbeseitigung in einem Kleingarten/Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Zustimmung.

Im Regelfall ist das Abwasser in einer abflusslosen Sammelgrube aufzufangen und durch die entsorgungspflichtige Körperschaft abfahren zu lassen. Die entsprechenden Nachweise darüber legen Sie bitte der unteren Wasserbehörde vor.

Für Altanlagen besteht Bestandsschutz, sofern die Dichtheit durch eine Prüfung im vereinfachten Verfahren gemäß Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 05.01.2012 nachgewiesen wurde. Bei Errichtung einer neuen abflusslosen Sammelgrube erhalten nur bauaufsichtlich zugelassene Sammelbehälter eine wasserrechtliche Zustimmung durch die untere Wasserbehörde. In der Zustimmung wird der Turnus für die Wiederholung der Dichtheitsprüfung festgelegt.

Wenn Chemietoiletten verwendet werden, ist die fachgerechte Entsorgung (Annahmestelle für Inhalt aus Chemietoiletten) nachzuweisen.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19