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Fortführung des Liegenschaftskatasters

Zuständige Behörde:

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Dezernat 3

Ansprechpartner

62.2 SG Liegenschaftskataster
Sachgebietsleiter
Mühlenstraße 18 c
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760-3401
Fax:  03834 8760-9099
E-Mail:  katasteramt@kreis-vg.de
Raum:  112
62.6 SG Geodatenführung
AD-Koordinator/ Auskunft i. b. Fällen
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon:  03834 8760-3406
Fax:  03834 8760-9098
E-Mail:  Lika-pw@kreis-vg.de
Raum:  216 | Haus 2

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Aktualisierung/Verbesserung des Liegenschaftskatasters

Beschreibung

Das Liegenschaftskataster ist gemäß GeoVermG M-V §32 Abs.1 fortzuführen, wenn die für die Liegenschaften nachgewiesenen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse verändert worden sind oder verändert werden sollen.

Die Fortführung des Liegenschaftskatasters erfolgt auf der Grundlage von Vermessungsschriften. Vermessungsschriften sind die in beurkundeter Form dokumentierten Ergebnisse einer Liegenschaftsvermessung sowie eines Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren.

Vermessungsschriften werden z. B. anlässlich:

  • der Feststellung von Grenzpunkten zur Flurstücksbildung (Zerlegung oder Sonderung)
  • der Feststellung und/oder Abmarkung vorhandener Grenzpunkte
  • einer Gebäudeeinmessung
  • der Einmessung von Nutzungsartengrenzen

erstellt.

Nach erfolgter Fortführung des Liegenschaftskatasters erhalten die betroffenen Eigentümer bzw. Inhaber grundstücksgleicher Rechte (wie z.B. Erbbauberechtigte) eine Mitteilung über die vorgenommenen Veränderungen (Fortführungsmitteilung).

Gebühren

Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters werden Gebühren nach VermKostVO M-V erhoben:

  • Tarifstelle 14

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19