Abbuchungsermächtigung, Kreiskasse
Einzugsermächtigung, SEPA-LastschriftSie können Ihre Zahlungen einfach und bequem mit der Teilnahme am Bankeinzugsverfahren erledigen. Besonders für wiederkehrende Zahlungen ist dieses Verfahren sehr zu empfehlen.
Sie erteilen der Kreiskasse des Landkreises Vorpommern-Greifswald dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos einzuziehen.
Sie ersparen sich dadurch...
- die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
- umständliches Ausfüllen von Überweisungsformularen
- zeitraubende Wege zu Ihrem Geldinstitut
- Anpassung von möglicherweise bestehenden Daueraufträgen bei Änderung der Überweisungsbeträge
- Kosten für diese Daueraufträge
Sie erleichtern uns...
- eine ansonsten arbeits- und zeitaufwändige Buchung der Einzahlung
- eventuelle Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungszweckangaben
- eine rationelle Abwicklung von Zahlungsvorgängen
Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen.
Sind Sie der Meinung, dass Abbuchungen zu Unrecht erfolgt sind, können Sie diese rückgängig machen.
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen sind solche Rückbelastungen innerhalb von 6 Wochen nach dem Rechnungsabschluss, der zumeist vierteljährlich erstellt wird, möglich. Sie gehen also kein Risiko ein.
Unsere Bankverbindungen
Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE96 1505 0500 0000 0001 91
BIC: NOLADE21GRW
Sparkasse Uecker-Randow
IBAN: DE81 1505 0400 3110 0000 58
BIC: NOLADE21PSW
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE11ZZZ00000202986
Wenn Sie jetzt von den Vorteilen des Bankeinzugsverfahrens überzeugt sind, sollten auch Sie Ihre Zahlungen per Lastschrift einziehen lassen.