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30.10.2024

Wichtiger Teilabschnitt der Sanierung der Kreisstraße VG 56 fertiggestellt - Umleitung ab sofort aufgehoben

Ein wichtiger Teil der Sanierungsarbeiten an der Kreisstraße VG 56 zwischen der Landesstraße 31 und Borntin wurde vorzeitig abgeschlossen.

Wichtiger Teilabschnitt der Sanierung der Kreisstraße VG 56 fertiggestellt - Umleitung ab sofort aufgehoben_Foto 1
Wichtiger Teilabschnitt der Sanierung der Kreisstraße VG 56 fertiggestellt - Umleitung ab sofort aufgehoben_Foto 1

Heute fand dazu die offizielle Abnahme der Strecke statt. Der Bauabschnitt, der im Rahmen eines symbolischen Spatenstichs am 28. August 2024 begonnen wurde, konnte somit früher als geplant fertiggestellt werden.

Im Zuge der Bauarbeiten wurde die Kreisstraße auf einer Länge von rund 1.25 Kilometern grundhaft erneuert. Dies beinhaltet eine Asphaltierung und Verbreiterung auf 4 Meter. Zusätzlich wurden Ausweichstellen und Bankette errichtet, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Sanierungsarbeiten kosteten rund 600.000 Euro und wurden aufgrund der geringen Straßenbreite unter Vollsperrung durchgeführt. Die bisherige Umleitung über Sarnow, Kavelpaß und Zinzow nach Borntin wurde wieder aufgehoben. 

Wichtiger Teilabschnitt der Sanierung der Kreisstraße VG 56 fertiggestellt - Umleitung ab sofort aufgehoben_Foto 2
Wichtiger Teilabschnitt der Sanierung der Kreisstraße VG 56 fertiggestellt - Umleitung ab sofort aufgehoben_Foto 2

Der nunmehr fertiggestellte Abschnitt bildet den ersten Teil des dritten Bauabschnitts der umfassenden Erneuerungsmaßnahme der VG 56, die sich über eine Gesamtlänge von 9 Kilometern erstreckt. Ziel ist es, die Straße von der B 197 bei Kavelpaß bis zur Anbindung an die L 31 grundlegend auszubauen und die Anbindung der Ortschaften zu verbessern. Die Gesamtmaßnahme ist in drei Bauabschnitte unterteilt und wird vollständig aus Eigenmitteln des Landkreises finanziert, wobei die Kosten insgesamt etwa 5 Millionen Euro betragen.

Mit dieser Baumaßnahme möchte der Landkreis die Attraktivität des Gebiets, das im Landesentwicklungsplan 2016 als ''Ländlicher Gestaltungsraum'' (LGR) gekennzeichnet ist, weiter stärken und die Region als Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsstandort zukunftsfähig gestalten.

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