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11.04.2022

Welcome-Center organisieren mit Kreis und BA Veranstaltung für Unternehmer zu Flüchtlingen

Rund 60 Unternehmen informieren sich über Integration und Beschäftigung

Die Welcome Center im Landkreis haben heute im Vorfeld der digitalen Arbeitsmesse, die am 27.April stattfindet, eine Infoveranstaltung zum Thema berufliche Integration von Geflüchteten aus der Ukraine organisiert. Insgesamt 70 Akteure, davon 60 Repräsentanten von Unternehmen aus der Region, nahmen teil. Das Informationsangebot fand als Webex statt.

Webex Welcome-Center Michael Sack
Webex Welcome-Center Michael Sack


Unter der Moderation von Dr. Christian Ulbricht vom Welcome Center Greifswald standen Landrat Michael Sack, Sascha Maudrey von der Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald und Andreas Wegner, Leiter der Agentur für Arbeit Greifswald, den Teilnehmern Rede und Antwort.

Es zeigte sich, dass bereits jetzt ein großer Informationsbedarf zum Thema Integration in den Arbeitsmarkt bei Arbeitgebern, Wirtschaftsverbänden, Flüchtlingsinstitutionen, Ehrenamtlichen und anderen Kontaktpersonen der Geflüchteten besteht.
Das Ziel dieser Veranstaltung bestand darin, über die aktuelle Situation und die Prozesse zu informieren, welche in punkto Integration in den Arbeitsmarkt von Bedeutung sind. Gleichzeitig bot die Online-Konferenz eine Plattform für Vernetzung und sollte Raum für Impulse geben sowie letztendlich aktiv zu einer gelungenen und insbesondere fairen Integration in den Arbeitsmarkt beitragen.

Während der Veranstaltung erhielten die Teilnehmer einen Überblick über die Sachlage, Registrierung, Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis, Prozesse der Integration und Unterstützungsangebote. Im Anschluss hatten alle Akteure die Möglichkeit, sich offen auszutauschen, Impulse zu geben sowie Fragen zu stellen.

Es befinden sich derzeit 1737 registrierte Geflüchtete (Stand 11.04.) im Landkreis. Viele der geflüchteten Menschen sind in eigenen Wohnungen, in Ferienwohnungen und in Privathaushalten untergekommen und suchen sich selbstbestimmt ihren Weg.

Folgende Regelungen sind nach der geltenden Rechtslage gegeben:

    • Aufenthaltstitel für zunächst zwei Jahre
    • Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang möglich
    • Zugang zu Integrationsmaßnahmen
    • Zugang zu Bildung
    • Leistungen nach AsylbLG
    • Familiennachzug

Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (auch eines Praktikums) ist in jedem Fall erst dann zulässig, wenn in den offiziellen, von der Ausländerbehörde ausgestellten Dokumenten der Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ vermerkt ist.

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