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03.11.2025

Weiterer Ausbruch der Geflügelpest: Schutz- und Überwachungszone wird erweitert

Nachdem bereits in zwei Betrieben im Landkreis ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt wurde, ist nun ein weiterer Betrieb betroffen. 

H5N1-5
H5N1-5

In einer Hähnchenmastanlage in Sassen-Trantow mit etwa 28.000 Tieren wurde die Krankheit ebenfalls amtlich festgestellt.

Mit den bisher durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald bekanntgemachten Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest wurden bereits Schutz und Überwachungszonen eingerichtet. Diese werden nun durch die folgenden Bereiche erweitert: 

Schutzzone:

  1. Teile der Gemeinde Sassen-Trantow: Teile der Gemarkung Mühlenkamp; Teile der Gemarkung Sassen; Teile der Gemarkung Zarrentin; Teile der Gemarkung Zetelvitz
  2. Teile der Gemeinde Loitz: Teile der Gemarkung Gülzowshof; Teile der Gemarkung Schwinge; Teile der Gemarkung Vorbein

Überwachungszone:

  1. Teile der Gemeinde Sassen-Trantow: Teile der Gemarkung Sassen; Gemarkung Pustow; Teile der Gemarkung Zetelvitz
  2. Teile der Gemeinde Dersekow: Gemarkung Alt Pansow; Gemarkung Neu Pansow; Teile der Gemarkung Dersekow; Gemarkung Friedrichsfelde; Teile der Gemarkung Klein Zastrow
  3. Teile der Gemeinde Levenhagen: Teile der Gemarkung Levenhagen; Teile der Gemarkung Alt Ungnade
  4. Teile der Gemeinde Dargelin: Teile der Gemarkung Neu Negentin; Teile der Gemarkung Sestelin
  5. Teile der Gemeinde Görmin: Teile der Gemarkung Göslow; Gemarkung Groß Zastrow; Gemarkung Böken; Teile der Gemarkung Trissow; Gemarkung Görmin
  6. Teile der Gemeinde Bentzin: Teile der Gemarkung Bentzin; Teile der Gemarkung Plestlin
  7. Teile der Gemeinde Tutow: Teile der Gemarkung Tutow
  8. Teile der Gemeinde Loitz: Gemarkung Sophienhof L; Gemarkung Wüstenfelde; Gemarkung Zeitlow; Teile der Gemarkung Loitz; Gemarkung Schoppenmühl; Teile der Gemarkung Schwinge; Teile der Gemarkung Vorbein; Teile der Gemarkung Gülzowshof; Gemarkung Nielitz; Gemarkung Düvier; teile der Gemarkung Zarnekla; Teile der Gemarkung Drosedow; Teile der Gemarkung Woldeforst

Für die erweiterte Schutzzone gilt eine sofortige Aufstallungspflicht. Tierhalter haben das Geflügel (außer Tauben) in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (wildvogelsichere Voliere) zu halten. 

Für die Schutz- und Überwachungszone gilt, dass die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten ist. Darüber hinaus gilt, dass gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden dürfen.

Das Veterinäramt weist alle Halter von Geflügel in der Schutz- und Überwachungszone darauf hin, dass, so noch nicht geschehen, die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts zu melden sind.

Aufgrund der dynamischen Situation rund um die Geflügelpest und aus Vorsorge- und Schutzgründen bleibt die Tierseuchenallgemeinverfügung bestehen, dass alle Geflügelhalter mit mehr als 5.000 Tieren diese ab sofort im gesamten Landkreis aufzustallen haben. Die Aufstallungspflicht gilt ebenso für an einigen Gewässern gelegene und damit besonders von der Übertragung durch Wildvögel gefährdete Geflügelhaltungen.

Die die Geflügelpest betreffenden Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.kreis-vg.de/Landkreis/Öffentliche-Bekanntmachungen/ zu finden.

Generell werden in diesem Zusammenhang noch einmal alle Geflügelhalter im Landkreis darauf hingewiesen, wachsam zu sein und sich bei Verdacht auf Erkrankungen im Geflügelbestand an das Veterinäramt zu wenden. Ebenso werden Geflügelhalter grundsätzlich gebeten, auf Hygienemaßnahmen und Sauberkeit zu achten, etwa Geflügelhaltungen nur mit gereinigtem, desinfizierten oder separatem Schuhwerk zu betreten.

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