Weiterer Ausbruch der Geflügelpest: Schutz- und Überwachungszone wird erweitert
Nachdem am Dienstag (21.10.2025) in einem Legehennenbestand in der Gemeinde Rothemühl mit rund 93.000 Hennen der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt wurde, ist nun ein weiterer Geflügelbetrieb betroffen.
In einem Putenmastbetrieb in der Gemeinde Heinrichswalde (Amt Torgelow-Ferdinandshof) mit rund 25.000 Puten wurde ebenfalls das hochpathogene Influenza-A-Virus H5N1 nachgewiesen. Das Ergebnis wurde mittlerweile vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Bereits mit der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 21.10.2025 und 22.10.2025 wurde eine Schutzzone in einem Radius von 3 km und eine Überwachungszone in einem Radius von 10 km um dortigen Ausbruchsbetrieb in Rothemühl festgelegt. Der betroffene Betrieb in Heinrichswalde befindet sich in der festgelegten Überwachungszone. Somit wird die festgelegte Schutz- und Überwachungszone um folgende Gebiete erweitert:
Schutzzone:
- Teile der Gemeinde Heinrichswalde
- Teile der Gemeinde Wilhelmsburg: Teile der Gemarkung Wilhelmsburg
- Teile der Gemeinde Strasburg: Teile der Gemarkung Gehren, Teile der Gemarkung Neuensund
- Teile der Gemeinde Ferdinandshof: Teile der Gemarkung Mariawerth
Überwachungszone:
- Teile der Gemeinde Altwigshagen: Gemarkung Demnitz, Teile der Gemarkung Löwitz, Teile der Gemarkung Wietstock, Teile der Gemarkung Altwigshagen
- Teile der Gemeinde Lübs: Teile der Gemarkung Heinrichshof, Teile der Gemarkung Louisenhof
- Teile der Gemeinde Ferdinandshof: Teile der Gemarkung Ferdinandshof, Teile der Gemarkung Sprengersfelde, Teile der Gemarkung Louisenhof
Für die erweiterte Schutzzone gilt eine sofortige Aufstallungspflicht. Tierhalter haben das Geflügel (außer Tauben) in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (wildvogelsichere Voliere) zu halten.
Für die Schutz- und Überwachungszone gilt, dass die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten ist. Darüber hinaus gilt, dass gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden dürfen.
Das Veterinäramt weist alle Halter von Geflügel in der Schutz- und Überwachungszone darauf hin, dass, so noch nicht geschehen, die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts zu melden sind.
Aufgrund der dynamischen Situation rund um die Geflügelpest und aus Vorsorge- und Schutzgründen bleibt die Tierseuchenallgemeinverfügung bestehen, dass alle Geflügelhalter mit mehr als 5.000 Tieren diese ab sofort im gesamten Landkreis aufzustallen haben. Die Aufstallungspflicht gilt ebenso für an einigen Gewässern gelegene und damit besonders von der Übertragung durch Wildvögel gefährdete Geflügelhaltungen.
Die die Geflügelpest betreffenden Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.kreis-vg.de/Landkreis/Öffentliche-Bekanntmachungen/ zu finden. Die erweiterte Allgemeinverfügung vom 24.10.2025 ist hier zu finden: https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_9451_1.PDF?1761319481
Generell werden in diesem Zusammenhang noch einmal alle Geflügelhalter im Landkreis darauf hingewiesen, wachsam zu sein und sich bei Verdacht auf Erkrankungen im Geflügelbestand an das Veterinäramt zu wenden. Ebenso werden Geflügelhalter grundsätzlich gebeten, auf Hygienemaßnahmen und Sauberkeit zu achten, etwa Geflügelhaltungen nur mit gereinigtem, desinfiziertem oder separatem Schuhwerk zu betreten.