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24.02.2026

Veterinäramt informiert: Newcastle-Krankheit in Brandenburg festgestellt - Geflügelhalter sollten wachsam sein

Im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg wurde in der vergangenen Woche die sogenannte Newcastle-Krankheit („Newcastle Disease“, auch ND) in einem Betrieb mit rund 23.000 Puten amtlich festgestellt.

Veterinäramt informiert Newcastle-Krankheit in Brandenburg festgestellt - Geflügelhalter sollten wachsam sein
Veterinäramt informiert Newcastle-Krankheit in Brandenburg festgestellt - Geflügelhalter sollten wachsam sein

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde eine Schutzzone im Umkreis von 3 Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von 10 Kilometern eingerichtet. Die Tiere im betroffenen Bestand müssen getötet werden.

Die Newcastle-Krankheit, auch „Atypische Geflügelpest“ genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung (Aviäres Paramyxovirus-1), die vor allem bei Vögeln auftritt. Die Schwere der Erkrankung hängt dabei vom Pathogenitätsgrad des Virusstammes, der betroffenen Wirtspezies sowie der Immunkompetenz der Tiere ab. Besonders betroffen sind Geflügelbestände, wie Hühner und Puten. Typische Anzeichen sind Durchfall, Atemnot, weniger oder verformte Eier, Kopfschiefhaltung und Lähmungserscheinungen. Damit ähnelt die Krankheit dem klinischen Bild einer Infektion mit dem HPAI-Virus (Geflügelpest).

Das Virus kann direkt von Tier zu Tier, über Eier, oder indirekt über Kleidung, Schuhe, Hände, Fahrzeuge, Futter, Mist, Transportkisten oder durch Wildvögel, Ratten, Mäuse und Insekten übertragen werden. Das Risiko einer Infektion ist besonders bei Freilandhaltung erhöht. In Deutschland besteht ausnahmslos eine Impflicht für Hühnergeflügel und Puten gegen Newcastle Disease.

„Die Krankheit kann eine ernste Gefahr für Geflügelbestände sein. Die Impfung und gute Hygienemaßnahmen sind der beste Schutz gegen eine Infektion“, so der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises, Amtstierarzt Dr. Holger Vogel. „Geflügelhalter sind angehalten, konsequent auf Hygienemaßnahmen zu achten und in Bezug auf Veränderungen bei ihren Tieren wachsam zu sein.“

Bei Krankheitsanzeichen ist sofort das zuständige Veterinäramt zu informieren, da es sich um eine Seuche der Kategorie A gemäß europäischem Tiergesundheitsrecht handelt.

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