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08.04.2020

Vereinfachter Zugang zu Leistungen der Jobcenter in Corona-Situation für Selbstständige

Landrat im Gespräch mit den Geschäftsführern

Die aktuelle Corona-Situation trifft viele Selbstständige besonders hart.

Antrag ausfüllen pixabay
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Die Soforthilfen des Landes, die beim Landesförderinstitut (LFI) beantragt werden können, sollen in erster Linie die reine Existenz des Unternehmens für einen Übergangszeitraum absichern.
Woher kommen jedoch die Mittel, um den Lebensunterhalt zu sichern, wenn Einnahmen nahezu vollständig wegfallen und im Zweifel derzeit niemand weiß, wann mit einer schrittweisen Rückkehr in ein "normales" Leben zu rechnen ist?
Mit dem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz zum vereinfachten Zugang zu Sozialleistungen aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber entsprechend reagiert.
Für einen Übergangszeitraum gelten Vereinfachungen, die gewährleisten sollen, dass der Hilfebedarf zügig gedeckt wird und ebenso die Leistungsträger (Jobcenter, Wohngeldstellen, Familienkassen) auch bei erhöhten Antragszahlen arbeitsfähig bleiben.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat neben dem Bürgertelefon (03834 8760-2300) für alle Fragen rund um das Thema "Corona" ebenso eine Hotline für Unternehmen (03834 8760-2500) geschaltet, bei der bereits viele Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Existenzsicherung aufgelaufen sind.
Die Fragen aus den Hotlines wurden zusammen mit dem Landrat ausgewertet. Landrat Michael Sack betont, dass die Sorgen aller ernst genommen werden müssen. Viele der Betroffenen stellt die Beantragung von Hilfeleistungen, insbesondere der Umfang der Antragsvordrucke, vor weitere Herausforderungen.
In dieser außergewöhnlichen Situation ist schnelle und möglichst unkomplizierte Hilfe, auch für Unternehmer, wichtig.
Der Landrat hat sich dazu über die aktuelle Situation in den beiden Jobcentern des Landkreises, insbesondere zu den vereinfachten Abläufen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II informieren lassen. Dabei wurde deutlich, dass alle Akteure in diesem Prozess, Landkreis und Jobcenter, die sensible Lange der Betroffenen im Fokus haben. Die Jobcenter nutzen neue zentral bereit gestellte Vordrucke für die Anträge und passen gegenwärtig ihre internen Arbeitshilfen an. Betroffene können Ihre konkreten Fragen rund um das Thema der Leistungsbeantragung in den Jobcentern stellen und werden durch kompetente Beschäftigte bei der Klärung unterstützt.
Der Landrat Michael Sack und die Geschäftsführer der beiden Jobcenter im Kreis sind sich einig: "Wer Hilfe benötigt, der soll sie auch bekommen, möglichst schnell und unkompliziert." 

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