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13.04.2021

Sportbetrieb im Kinder- und Jugendbereich ist an Präsenzunterricht der Klassenstufen Eins bis Sechs gekoppelt

Vereinssport für Kinder bei Einstellung ebenfalls hinfällig 

Zum Sportbetrieb im Kinder- und Jugendbereich haben die Kreisverwaltung in den vergangenen Tagen erneut einige Fragen erreicht.

Fußball
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Dieser ist laut Landesverordnung an den Präsenzunterricht der Klassenstufen Eins bis Sechs gekoppelt.

Sollte also am morgigen Mittwoch die Entscheidung im Bildungsministerium fallen, den Präsenzunterricht auszusetzen, ist damit das Kriterium erfüllt, auch den Vereinssport für Kinder nicht mehr stattfinden zu lassen.
Auf diese Neuregelung auf Landesebene, dass die Inzidenz am Mittwoch einer jeden Woche über das Vorgehen in der darauffolgenden Woche entscheidet, hat der Kreis keinerlei Einfluss.

Derzeit erfolgte bislang nur in den Klassenstufen 1 bis 6 ein täglicher Präsenzunterricht in Gestalt eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen, daher war ein vereinsbasierter Trainingsbetrieb auch nur für diese Altersklassen erlaubt. Die Genehmigung der Sportausübung ist somit unmittelbar an den stattfindenden Präsenzunterricht der jeweiligen Altersklassen gekoppelt.

Aufgrund der aktuellen Regelungen des Bildungsministeriums entscheidet der Inzidenzwert am Stichtag Mittwoch über das weitere Vorgehen. Somit würde auch die Basis für den Kinder- und Jugendsport leider entfallen.

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https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19