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27.04.2022

Sozialleistungen für Geflüchtete - Registrierung und Antrag sind notwendig

Der Landkreis ist bestrebt, allen Geflüchteten so schnell wie möglich auch die entsprechenden Leistungen auszuzahlen.

Sozialleistungen für Geflüchtete
Sozialleistungen für Geflüchtete

Dazu bedarf es aber der Mitwirkung der Geflüchteten. Nach Irritationen unter Geflüchteten und Helfern in der Hansestadt Greifswald weist der Landkreis Vorpommern-Greifswald ausdrücklich darauf hin, dass Geflüchtete aus der Ukraine unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Die Menschen, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind, werden gebeten, sich zunächst bei der Ausländerbehörde des Landkreises registrieren zu lassen. Das Registrierungsformular finden Geflüchtete online auf dem Infoportal Ukraine des Landkreises Vorpommern-Greifswald https://www.kreis-vg.de/Informationsportal-Ukraine/. Das Formular ist für jede Person gesondert auszufüllen. Die ausgefüllten Formulare sind zusammen mit Kopien von Identitätsdokumenten (Reisepässe, Inlandspässe, ID Karten, Geburtsurkunden) sowie mit jeweils einem biometrischen Lichtbild an den Landkreis (Landkreis Vorpommern-Greifswald, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald) zu schicken. Parallel kann dies auch per E-Mail an auslaenderbehörde@kreis-vg.de erfolgen.

Nach vollständiger Übersendung vereinbart die Ausländerbehörde einen Termin zur Registrierung. Nach der Registrierung wird ein sogenannter Ankunftsnachweis ausgestellt, mit dem Geflüchtete bei der örtlichen Leistungsbehörde – beim Sozialamt des Landkreises – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen können. Das Antragsformular ist zu finden unter: https://verwaltungsservice-vg.de/ukraine/antrag_leistungen.php. Das Registrierungsformular der Ausländerbehörde ist dem Antrag hinzuzufügen. Erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten Antrags kann ein Abschlag gezahlt werden. Für die Bearbeitung benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises derzeit etwa eine Woche. Zu Verzögerungen kann es kommen, wenn der Antrag nicht vollständig ist.

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