Schornsteinfegergebühren werden teilweise angepasst
Der Landkreis weist Bürgerinnen und Bürger daraufhin, dass die Kosten für Leistungen des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers teilweise steigen.
Grund: Der Bund hat die Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) beschlossen, wodurch sich ab sofort die Gebühren für die hoheitlichen Tätigkeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bundesweit erhöhen werden. Das bedeutet, hoheitliche Arbeiten wie die Durchführung der Feuerstättenschau, Abnahmen aber auch der Erlass eines Feuerstättenbescheides werden um rund 16 Prozent teurer. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Wichtig: Die Kosten für die „freien“ Schornsteinfegerarbeiten wie Kehren, Messen und Überprüfen stehen mit dieser Verordnungsänderung nicht in Zusammenhang. Jeder Schornsteinfegerbetrieb legt diese Kosten als privater Unternehmer für sich selbst fest.