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22.11.2020

Rettungswache Wusterhusen ist Lehrrettungswache

In der Rettungswache Wusterhusen können jetzt auch Notfallsanitäter ausgebildet werden.

Lehrrettungswache Wusterhusen1 © ASB
Lehrrettungswache Wusterhusen1 © ASB

Denn die Rettungswache ist eine Lehrrettungswache. Insgesamt gibt es in unserem Landkreis 20 Rettungswachen, davon sind neun Lehrrettungswachen. Dazu gehören die beiden Rettungswachen in Greifswald, die Rettungswachen des DRK in Anklam, Wolgast, Trassenheide, Heringsdorf, Torgelow, Pasewalk und nun auch die Rettungswache des ASB in Wusterhusen. „Es ist für uns als Träger des Rettungsdienstes ist sehr wichtig, mit unseren Lehrrettungswachen im Landkreis, dem Fachkräftemangel im Rettungsdienst entgegentreten zu können“, betont Landrat Michael Sack. „Notfallsanitäter sind am Arbeitsmarkt sehr gefragt“, unterstreicht auch Dr. Timm Laslo, Leiter des Eigenbetriebs Rettungsdienst. „Wir benötigen den Nachwuchs, um den Personalbedarf in den nächsten Jahren im Landkreis decken zu können.“

Für die Ausbildung bietet die Lehrrettungswache Wusterhusen beste Bedingungen, sagt Praxisanleiter Sebastian Michael. „Unsere Rettungswache ist auf dem modernsten Stand. Sie ist neu gebaut. Wir haben hier optimale Übungsmöglichkeiten, dazu haben wir am Standort zwei Rettungswagen, auf denen wir trainieren können.“

Die Zulassung zur Lehrrettungswache regelt das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und obliegt der zuständigen Behörde, in diesem Fall dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGuS) und ist erforderlich. Eine Genehmigung als Lehrrettungswache können nur die Rettungswachen bekommen, die über entsprechendes Personal verfügen und von der Anzahl der Einsätze in der Lage sind, die praktische Ausbildung gemäß den Anforderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sicherzustellen.
Eine Rettungswache muss darüber hinaus als Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich anerkannt sein. Hierzu ist als Nachweis ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der die Einrichtung als Leistungserbringer ausweist, vorzulegen.

Des Weiteren wird der Nachweis von mindestens 800 Notfalleinsätzen pro Jahr gefordert, davon müssen mindestens 400 Notarzteinsätze sein. Eine Rettungswache, die als Lehrrettungswache zugelassen wird, muss außerdem ganzjährig und durchgängig besetzt sein und einen Rettungswagen rund um die Uhr (24 Stunden) im Einsatz haben. Zudem sind ein Kooperationsvertrag mit einer anerkannten Schule sowie Angaben zu den Praxisbegleitern der Schule sowie der Rettungswache vorzulegen.

Lehrrettungswache Wusterhusen 2 © ASB
Lehrrettungswache Wusterhusen 2 © ASB

Fotos: ASB

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