Rein ins Wasser zum Saisonbeginn!
Badestellen und Freibäder unter Beachtung der Hygieneregeln wieder offen
Wer bei steigenden Temperaturen individuell im Freien an den Badestellen im Meer, im Haff sowie in Binnengewässern baden möchte, kann dies unter Beachtung der überall geltenden Abstands- und Hygieneregeln ungehindert tun.
Lediglich der offizielle Badebeginn erfolgt erst im Juni. Bis dahin sind bei den 60 Naturbadestellen nach EU-Norm im Kreis auch die entsprechenden Kontrollen erfolgt.
Seit vorgestern können zusätzlich auch im Freien angelegte öffentliche Badeanstalten im Sinne von Freibädern sowie Schwimm- und Badeteiche mit Wasseraufbereitung unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen, wieder öffnen.
Als Voraussetzung für die Öffnung sind die gesteigerten hygienischen
Anforderungen, insbesondere in den Gemeinschaftseinrichtungen zu beachten. Der Betreiber hat ein an die aktuellen epidemiologischen Veränderungen angepasstes und von der zuständigen Behörde zu genehmigendes Sicherheits- und Hygienekonzept zu erstellen. Insbesondere ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste in abgegrenzten Bereichen zu beschränken.
Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen: Badegäste werden über Hinweisschilder informiert und müssen an Stränden und beim Baden den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies gilt auch für Mitarbeiter der Badeanstalten. Eine Ausnahme besteht für in Häuslichkeiten zusammenlebende Familien.
Vorhandene Sammelumkleiden bleiben geschlossen und die Nutzung von Duschen im Innenbereich ist untersagt. Ein Imbissverkauf ist zulässig, die Speisen und Getränke dürfen jedoch nur am Liegeplatz genossen werden. Im Wartebereich des Imbisses ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ebenfalls zu gewährleisten.