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31.03.2021

Pflegestützpunkte bestehen seit 10 Jahren

Landrat Sack: Beratungspunkte haben sich bewährt und sind unverzichtbar

Zehn Jahre nach der Eröffnung des ersten Pflegestützpunktes in Pasewalk hat Landrat Michael Sack eine positive Bilanz gezogen. "Wir freuen uns, dass die Angebote der Pflegestützpunkte von Betroffenen und deren Angehörigen nach wie vor gut angenommen werden. Die anhaltende Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger zeigt uns, dass wir als Landkreis mit den Kranken- und Pflegekassen den richtigen Weg beschritten haben, indem wir gemeinsam mit den regionalen Netzwerkpartnern Hilfe bei allen Fragen rund um das Thema Pflege für die Betroffenen organisieren", erklärte der Landrat.

10 Jahre Pflegestützpunkte
10 Jahre Pflegestützpunkte

Seit der Eröffnung der einzelnen Pflegestützpunkte liege die Zahl der Beratungen auf einem konstant hohen Niveau.
"Die drei Pflegestützpunkte an unseren Standorten Greifswald, Anklam und Pasewalk haben sich bewährt und sind mittlerweile als fester Bestandteil des Beratungsangebotes unverzichtbar geworden", betonte Sack.

Die drei Pflegestützpunkte haben die gleichen Öffnungszeiten wie die Kreisverwaltung und sind jeweils mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Landkreises und einem Vertreter oder Vertreterin einer Krankenkasse besetzt. Letztere beraten aber in dieser Funktion kassenübergreifend neutral.
Im Beratungsalltag helfen die Experten des Pflegestützpunktes nicht nur bei allen Fragen der pflegerischen Unterstützung, sondern auch bei Fragen zu den anfallenden Kosten bei Pflege in der Familie, durch einen ambulanten Pflegedienst, in einer Tagespflege oder in einem Pflegeheim. Informiert wird weiterhin zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung, zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, zur Pflegezeit und zu Tagespflegeangeboten. Weiterhin sind die Pflegestützpunkte Ansprechpartner für die Nachbarschaftshelfer. Aber auch Familien mit pflegebedürftigen Kindern finden hier zielgerichtete Beratung und Unterstützung.

Viele Fragen gibt es erfahrungsgemäß bei der Suche nach betreutem Wohnen. Die Berater haben zu den verschiedenen Themen Übersichten erarbeitet, die dem Hilfesuchenden einen schnellen Überblick zu vorhandenen Angeboten liefern. Darüber hinaus helfen die Berater, weitere passgenaue Hilfen im sozialen Bereich, wie zum Beispiel "Essen auf Rädern", Hauswirtschaftshilfen, Hausnotrufsysteme, den altersgerechten Umbau der Wohnung oder Selbsthilfeangebote zu finden. Pflegestützpunkte dienen als erste Informations- und Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige für alle Fragen rund um das Thema Pflege.
Betroffene, Angehörige und alle am Prozess beteiligten Personen werden träger- und anbieterübergreifend, wettbewerbsneutral beraten und betreut.

Pflegestützpunkte vernetzen vorhandene regionale Strukturen, um für pflegebedürftige Menschen eine abgestimmte Versorgung und Betreuung im jeweiligen Wohnquartier zu ermöglichen.
Alle Dienste, die der Aufrechterhaltung des Lebens im eigenen Haushalt oder im Haushalt der privaten Pflegeperson dienen, werden hier gebündelt oder vermittelt. Die Beratung ist trägerneutral, umfassend und kostenlos. Gesetzliche Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes.

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