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19.02.2021

Landkreis weist auf Regelung der Landesregierung zum Schulstart in der kommenden Woche hin

Am kommenden Montag, 22. Februar 2021, startet auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald wieder die Schule. Die Voraussetzungen für den Beginn haben sich allerdings geändert. Mit einem Stufenplan ermöglicht die Landesregierung die schrittweise Wiederöffnung der Schulen für den Präsenzunterricht.

In der vergangen Woche hat die Landesregierung mit den Schulträgern und den anderen Partnern des MV-Gipfels einen Stufenplan abgestimmt und beschlossen. Er orientiert sich an den 7-Tage-Inzidenzwerten.

Kreislogo Platzhalterbild
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Der neue Stufenplan greift ab Mittwoch, 24. Februar 2021. Montag und Dienstag der kommenden Woche sind Übergangstage. Durch die aktuellen Inzidenzwerte im Landkreis Vorpommern-Greifswald gilt in den Klassen 1 bis 6 die Notbetreuung. Für einen Wechsel ist zunächst eine 7-Tage-Inzidenz unter 150 über mindestens 10 Tage erforderlich.

7-Tage-Inzidenz seit 2 Tagen über 150:
• Grundschule: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
• Klassen 5 und 6: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
• Ab der Klassenstufe 7: Distanzunterricht
• Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
• Abschlussklassen der beruflichen Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
• Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen: Ab einer Inzidenz von 150 bleibt die Präsenzpflicht grundsätzlich aufgehoben. Die Klassen verbleiben im Distanzunterricht.

7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 150:
Hier gelten die folgenden Regelungen wie vor den Winterferien:
• Grundschule: Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die zuhause betreut werden, erhalten Aufgabenpakete.
• Klassen 5 und 6: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die von zuhause lernen, erhalten Aufgabenpakete.
• Ab der Klassenstufe 7: In der Regel Distanzunterricht. Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.
• Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen: Es findet zur Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht statt. Die Präsenzpflicht ist aber aufgehoben.
• Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen erhalten Distanzunterricht.

Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien wieder den Präsenzunterricht an den Schulen besuchen, müssen wie bereits nach den Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien wieder ein von den Eltern ausgefülltes Formular vorlegen, in dem sie versichern, dass der Schüler oder die Schülerin sich in den vergangenen 10 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
Außerdem ist zu erklären, dass der Schüler oder die Schülerin keine Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen könnten.

Das Formular und weitere Informationen dazu sind über die Schulen zu beziehen oder im Internet unter https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632858 herunterzuladen.
Weitere Informationen, zum Beispiel zu den Förderschulen, sind auf https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632856 zu finden.