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19.02.2021

Landkreis weist auf Abfallentsorgung in Einrichtungen des Gesundheitswesens und den Pflegeeinrichtungen unter Pandemiebedingungen hin

Insbesondere aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, hat der Landkreis speziell für die entsprechenden Einrichtungen wie Pflegestationen Alten- und Krankenheime auf die Besonderheiten bei der Entsorgung von medizinischen Abfällen hingewiesen.

Zu diesen zählen Abfälle von gebrauchten, spitzen und scharfen medizinischen Instrumenten, wie Kanülen, Skalpelle und Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- oder Stichverletzungen. Diese müssen in stich- und bruchfesten

Canva_Symbolbild_Medizinischer Abfall
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Einwegbehältnissen gesammelt, fest verschlossen und sicher vor unbefugtem Zugriff bereitgestellt, transportiert und entsorgt werden.

Darüber hinaus fallen in den Einrichtungen auch vermehrt gebrauchte persönliche Schutzausrüstungen, wie Handschuhe, Atemschutzmasken und Einmalkittel an. Diese sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln und in sicher verschlossenen Behältnissen zu zentralen Sammelstellen zu befördern. Eine gemeinsame Entsorgung, der in den bruchfesten Einwegbehältern gesammelten gebrauchten Spritzen und Kanülen, mit diesen Abfällen ist unter seuchenhygienischen Gesichtspunkten möglich, wenn die Belange des Arbeitsschutzes beachtet werden.
Eine Entsorgung dieser Abfälle über den Restabfallbehälter ist nicht gestattet!!!

Gleiches gilt für sämtliche Abfälle aus Einrichtungen in denen der Corona-Virus aufgetreten ist. Auch eine getrennte Entsorgung der Wertstoffe (Leichtverpackungen, Pappe etc.) ist für den Zeitraum des Virusausbruches nicht gestattet. Zulässige Entsorgungsmöglichkeiten sind bei den Entsorgungsunternehmen zu erfragen.

Nur durch Einhaltung dieser Maßnahmen kann eine sichere und ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet werden, die Umweltbelastungen vermeidet und gegen eine unkontrollierbare Krankheitsverbreitung schützt.
Hinweise zur weiteren Verfahrensweise sind beim jeweils zuständigen Entsorgungsfachbetrieb zu erhalten.