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03.03.2020

Landkreis erlässt Nutzungsuntersagung für Löcknitzer Garagenkomplex

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat eine Ordnungsverfügung gegen die Nutzung eines Garagenkomplexes in Löcknitz erlassen. Dort waren bei sieben Garagen die Trennwände entfernt worden, so dass ein Versammlungsraum von rund 150 Quadratmetern entstanden war. Dieser wurde mutmaßlich für Treffen und Konzerte der rechten Szene genutzt.

Nach Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) war dies eine artfremde Nutzungsänderung ohne Baugenehmigung. Garagen dienen

Kreislogo Platzhalterbild
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ausschließlich dem Zweck, Fahrzeuge unterzustellen.
Im vorliegenden Falle waren eine Bühne, eine Schankanlage sowie eine Heizung und eine Kasse eingebaut bzw. bereitgestellt worden.
Die Ordnungsverfügung wurde gestern zugestellt und gilt mit sofortiger Wirkung.
Bei Zuwiderhandlung ist ein Zwangsgeld von 1.500 Euro fällig. Außerdem besteht bei einem Verstoß die Möglichkeit, die artfremd genutzten Garagen baupolizeilich zu versiegeln.