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15.02.2022

Landkreis Vorpommern-Greifswald weist auf Änderungen bei Durchführung von Versammlungen in Wolgast hin

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald weist als Versammlungsbehörde darauf hin, dass für die Durchführung von Versammlungen in der Stadt Wolgast ab heute ein geändertes Prozedere angeordnet wurde.

Änderungen bei der Durchführung von Versammlungen in Wolgast
Änderungen bei der Durchführung von Versammlungen in Wolgast

Am heutigen Dienstag gibt es demnach in Wolgast eine stationäre Kundgebung des einen Veranstalters und morgen einen Aufzug des anderen. 
In der kommenden Woche praktiziert derjenige Veranstalter, der morgen den Aufzug  durchführen wird, die stationäre Kundgebung und umgekehrt.
Dies ist kein Verbot, sondern vielmehr eine Änderung der Durchführungsmodalität, die nach reiflicher Abwägung der Grundrechte der Demonstrierenden sowie aller Menschen in Wolgast und Umgebung das mildeste Mittel darstellt. Zahlreiche Menschen, die in Wolgast wohnen, haben sich bei der Kreisverwaltung beschwert, da jede Woche an zwei hintereinander folgenden Tagen in den Abendstunden eine Lärmbelästigung durch zwei getrennte Demonstrationen zum gleichen Thema erfolgt, die thematisch keinen festen Ortsbezug haben und somit auch an anderer Stelle stattfinden könnten. In erster Linie Anwohner mit kleinen Kindern, aber auch ältere Mitbürger fühlen sich durch die Umzüge sowie durch die An- und Abreise von Hunderten Demonstrationsteilnehmern gestört, die mit dem Auto nach Wolgast kommen.
Weitere Beschwerden kamen unter anderem von Berufspendlern, die auf dem Heimweg von der Arbeit durch die Aufzüge in ihrer Freiheit beeinträchtigt werden und nur mit Verspätung nach Hause gelangen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Feuerwehr und Rettungsdienst. Durch die Verkehrseinschränkungen in Folge der Umzüge besteht durchaus die Gefahr, dass Hilfskräfte nur mit Verspätung zum Einsatzort gelangen und so Menschenleben potenziell gefährdet sind.
Insofern kann man hinsichtlich der Grundrechte aller Beteiligten und Betroffenen von einem praktikablen Kompromiss sprechen, den die Versammlungsbehörde festlegen musste, da die verschiedenen Veranstalter sich untereinander nicht einigen konnten.