Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

PM-Archiv

Seiteninhalt
08.02.2021

Landkreis Vorpommern-Greifswald setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf eigenen 10-Punkte-Plan

Schärfere Maßnahmen, mehr Kontrollen und häufigere Testungen

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald setzt angesichts der hohen Inzidenz in seinem Bereich im Kampf gegen die Corona-Pandemie ab sofort auf einen eigenen 10-Punkte-Plan.

10-Punkte-Plan
10-Punkte-Plan


Dazu werden einerseits die Beschlüsse der Landesregierung vom vergangenen Freitag in Form einer angepassten Allgemeinverfügung zum Einreisen in den Landkreis aufgrund von besonders hoher Inzidenz zur Anwendung gebracht. Eine Einreise in den Kreis ist ohne triftigen Grund untersagt (1). Zusätzlich zu dieser Maßnahme hat der Kreis eigene Verschärfungen beschlossen, um dem Pandemie-Geschehen in seinem Territorium Einhalt zu gebieten.
So dürfen Eigentümer von Zweitwohnungen im Kreis, die ihre Immobilie nur für kurze Aufenthalte wie Wochenendausflüge nutzen und bislang nicht hier anwesend waren, bis auf weiteres nicht mehr aufsuchen (2). Hier gilt eine Übergangsfrist von zehn Tagen. Allerdings gelten für die Zweitwohnsitzinhaber während ihres Aufenthalts exakt dieselben Regeln wie für die einheimische Bevölkerung.
Ein weiterer Punkt betrifft die deutsch-polnische Grenze. Hier wird die Polizei künftig ihre Kontrollen verstärken, da der Grenzverkehr durchaus einen Faktor zur Verbreitung von Covid-19 darstellt (3). Entsprechende Maßnahmen wurden mit dem Innenministerium, der Bundespolizei und der Landespolizei abgesprochen, da der Kreis an der Grenze selbst nicht tätig werden darf.
Auch die Einhaltung von Quarantänemaßnahmen wird der Landkreis ab sofort stärker kontrollieren (4). Neben dem eigenen Zentralen Ermittlungs- und Vollzugsdienst werden den Kreis dabei die Ordnungsämter der Städte und Ämter unterstützen. Diese Kontrollen gehen einher mit entsprechenden Ordnungswidrigkeits-Verfahren (Owi) bei festgestellten Verstößen. Hier können empfindliche Bußgelder verhängt werden.
Eine weitere Komponente zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus besteht in häufigeren Kontrollen der Alten- und Pflegeheime(5). Mitarbeiter von Einrichtungen, die bislang als frei vom Corona-Virus galten, werden ab sofort alle zwei Tage getestet (6).
Mitarbeiter von Einrichtungen, in denen bereits ein Covid-19-Fälle aufgetreten sind, werden von nun an täglich getestet (7).
Als weitere Maßnahme wird es künftig im Landkreis Vorpommern-Greifswald keine Quarantäne-Verkürzungen durch eine sogenannte Freitestung mehr geben (8). Diese Möglichkeit entfällt gänzlich. Somit dauert eine Quarantäne regulär immer 14 Tage.
Im Bereich Kita sind momentan ausschließlich durch Einzelfälle aus dem jeweiligen familiären Umfeld betroffen. Treten jedoch Häufungen auf, wird die betreffende Einrichtung sofort geschlossen, beziehungsweise die abgrenzbaren Gruppen geschlossen in Quarantäne geschickt (9).
Gleiches gilt nach den Ferien auch für die Schulen im Landkreis. Umfangreichere Fallgeschehen sind auch hier im Augenblick bis auf eine Ausnahme nicht bekannt.
Beim Auftreten einer Häufung wird die betreffende Schule geschlossen, beziehungsweise eine entsprechende umfassende Quarantäne ausgesprochen (10), die de facto einer Schließung gleichkommt.

Seite zurück

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19