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22.04.2020

Kreis weist auf Verhaltensregeln bei Kita-Öffnung hin

Hygieneplan gilt – Viele Details zu beachten 

Bei der erneuten Öffnung der Kitas gibt es für Erzieher und Eltern eine ganze Reihe Verhaltensregeln zu beachten.

Kreislogo.png (freigestellt)
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Alle Kindertageseinrichtungen verfügen nach § 36 und § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über einen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Kinder, Mitarbeitenden und Eltern beizutragen.

Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben sicherzustellen, dass zur Betreuung in möglichst kleinen und konstant gleich zusammengesetzten Gruppen ausreichend pädagogisches Personal in der Kindertageseinrichtung anwesend ist. Die Betreuung der Gruppen sollte möglichst durchgehend durch dieselben Mitarbeiter erfolgen.
Die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen haben untereinander sowie auch zu anderen Gruppen das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.

Von einer Händedesinfektion wird in Kitas abgeraten. Am wichtigsten ist, die Hände regelmäßig und gründlich mit Seife zu waschen.
Die Verhaltensregeln sind entwicklungsangemessen mit den Kindern zu erarbeiten und umzusetzen. Insbesondere das Händewaschen ist gründlich mit den Kindern (spielerisch) durchzuführen. Eine entsprechende Hygieneroutine gehört zum pädagogischen Auftrag des Personals und der Kindertagespflegepersonen. Eine routinemäßige Händedesinfektion ist bei Kindern weder sinnvoll noch erforderlich.
Neben den Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen sollten auch die Eltern und Kinder nach Betreten der Kindertageseinrichtung sich gründlich die Hände waschen. Auf das Anbringen von Desinfektionsspendern beispielsweise im Eingangsbereich kann verzichtet werden. Es bestehen im Zusammenhang mit der Pandemie keine grundsätzlichen Bedenken, dass Eltern die Einrichtungen betreten. Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten ihre Kinder jedoch nicht persönlich bringen oder abholen. Die Hol- und Bringe-Situation ist möglichst zu entzerren und kurz zu halten. Es soll ein räumlicher Abstand von 1,5 zwischen den Eltern und den Mitarbeitenden der Einrichtungen bzw. zur Tagespflegeperson durch Maßnahmen wie beispielsweise Markierungen oder Absperrungen in Fluren und Garderoben ermöglicht und sichergestellt werden.
Eine Gruppengröße von fünf Kindern sollte nur in Ausnahmefällen überschritten werden.

Diese Gruppen sollten sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen (konstante Gruppen) und von möglichst immer denselben pädagogischen Beschäftigten betreut werden (konstantes Personal).
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Dies dient zur Reduzierung von Krankheitserregern in der Luft. Mehrmals täglich, mindestens alle zwei Stunden, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.

Auch während der Nutzung der Spielplätze muss gewährleistet sein, dass der empfohlene Abstand gehalten werden kann. Versetzte Spielzeiten (beispielsweise in Verbindung mit den Essenszeiten) können vermeiden, dass zu viele Kinder zeitgleich das Außengelände nutzen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf die veränderte Situation angepasst werden.

Auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung kann in den Kitas verzichtet werden, da diese eine Übertragung von SARS-CoV-2 nicht ausschließen können und die kleinen Kinder eher verängstigt werden, wenn die Erzieher*innen diese tragen.
Grundsätzlich muss aber betont werden, dass für Kinder, die nicht symptomfrei sind und beispielsweise Schnupfen, Husten oder Fieber haben, ein Besuchsverbot in der Kita oder bei einer Tagespflegeperson gilt.

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