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27.04.2020

Kreis verteilt Schutzausstattung an Pflegeeinrichtungen

Bedarfen kann nur zum Teil entsprochen werden – Zuteilung nach Schlüssel

In einer groß angelegten Aktion hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald heute die Verteilung vorhandener Schutzausrüstung zunächst an stationäre Pflegeeinrichtungen erheblich ausgeweitet, die zuvor Bedarfe angemeldet hatten.

Kreislogo.png (freigestellt)
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Bei dieser logistischen Leistung wird der Kreis weiterhin von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) unterstützt. Das THW stellt Personal und Fahrzeuge zur Verfügung.

Die Materialien werden nach einem festgelegten Verteilerschlüssel vergeben, welcher sich an den gemeldeten Bedarfen sowie an den belegten Betten der Einrichtungen orientiert. Für diese Verfahrensweise wurde eigens eine Formel entwickelt, um eine Vergabe nach dem „Gießkannenprinzip“ zu vermeiden und eine gerechte Form der Distribution zu ermöglichen. Die Zuteilung erfolgt dabei nicht kostenlos, sondern gegen Rechnung, da Bund, Land und Kreis die vorhandene Schutzausstattung ebenfalls zuvor auf dem freien Markt einkaufen mussten.

Die Menge der zur Verteilung gelangten Schutzausrüstung kann die gemeldeten Bedarfe nur ansatzweise decken, stellt aber für die Einrichtungen eine erste Grundversorgung sicher.

Im Zuge des Verfahrens verteilt der Landkreis die Materialien, welche er vom Land erhalten hat. Zusätzlich ist es dem Landkreis gelungen in Eigeninitiative am freien Markt Schutzausstattung zu erwerben, welche an die Bedarfsträger verteilt wird. 

Ein Sockelbestand an Schutzmaterial  gelangt  nicht zur Verteilung, um für potenzielle größere Infektions-Ereignisse gewappnet zu sein und auf diese angemessen reagieren zu können.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es zur Zeit 128 Menschen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Von diesen gelten mittlerweile 55 als geheilt. Dreizehn Menschen befinden sich in stationärer Behandlung. Vier Menschen sind bedauerlicherweise an der Covid-19-Erkrankung verstorben.

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