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29.09.2020

Kooperationsvereinbarung zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst unterzeichnet

In Stettin haben Landrat Michael Sack, Vize-Landrat Jörg Hasselmann und der Woiwode Tomasz Hinc heute im Woiwodschaftsamt die Kooperationsvereinbarung zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst unterzeichnet. "Damit gehört das Umladen von Patienten an der Grenze nun der Geschichte an", freut sich Landrat Michael Sack. "Und wir haben für alle Einsätze, die zum Teil an der Grenze schon gelebt wurden, jetzt auch Rechtssicherheit."

Hauptinhalte des Vertrages sind die Definition der Einsatzgebiete, ein Verzeichnis geeigneter Leistungserbringer und medizinischer Einrichtungen, die technische Kommunikation, Alarmierungswege, Bedingungen für die Übernahme von

Vertragsunterzeichnung grenzüberschreitender Rettungsdienst
Vertragsunterzeichnung grenzüberschreitender Rettungsdienst

Einsätzen, die Sondersignal-Nutzung, Bedingungen für den Abschluss von Einsätzen, Dokumentation, Versicherung, Kosten sowie die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung.

Man sei stolz darauf, dass es bereits seit 2017 parallel mit dem Interreg-Projekt „InGRiP“ zu sehr engen Kontakten der Institutionen und des Rettungsdienstes auf beiden Seiten der Grenze gekommen ist. "Das Projekt versetzt uns in die Lage, Teile des Kooperationsvertrages mit Leben zu erfüllen" betont der Ärztliche Leiter im Eigenbetrieb Rettungsdienst, Dr. Lutz Fischer. "So gab es im Vorfeld der Kooperationsvereinbarung bereits fachsprachliche Schulungen von Rettungsdienstmitarbeitern auf beiden Seiten in der jeweils anderen Sprache." Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Rettungsdienste haben sich während gemeinsamer Simulationstrainingseinheiten im neuen Ausbildungszentrum in Misdroy auf die gemeinsame Arbeit vorbereitet.

Jetzt gilt es jedoch auch, eine Infrastruktur zu schaffen, um die notwendigen Prozesse bei der Umsetzung des Kooperationsvertrages effizienter zu gestalten. Dazu gehört ein gemeinsamer Flottenserver für die Leitstellen in Greifswald und Stettin, um die gegenseitige Alarmierung zu erleichtern. Weiterhin soll es eine Kommunikationsplattform für den direkten Austausch zwischen den Leitstellen geben. Darüber hinaus ist eine Funkerweiterung auf das jeweils andere Staatsgebiet vorzusehen, um die eigenen Kräfte effektiv im Einsatz im anderen Land über die Leitstelle führen zu können. Zum Einsatz kommen sollen auch bilinguale Hilfsmittel für die elektronische Einsatzdokumentation und Kommunikation zwischen Rettern beider Seiten und den Rettern und dem anderssprachigen Patienten. Außerdem sollen gemeinsame Anstrengung für eine Implementierung der grenzüberschreitenden Luftrettung, die bis heute keinerlei Rechtsgrundlage hat, jedoch für die optimale gegenseitige Unterstützung unerlässlich ist, unternommen werden.