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25.02.2021

Kontaktnachverfolgung - eines der wirksamsten Mittel bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus

Tätigkeit beinhaltet mehrere Herausforderungen – intensive Gespräche notwendig

Auch nach einem Jahr in der Corona-Situation bildet die Kontaktnachverfolgung zusammen mit den Hygieneregeln und den Impfungen nach wie vor eines der wirksamsten Mittel gegen die Ausbreitung des Virus.

Wie funktioniert Kontaktnachverfolgung
Wie funktioniert Kontaktnachverfolgung

Bundesweit sind Tausende von Menschen mit dieser wichtigen Aufgabe betraut. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald stellen sich rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Soldatinnen und Soldaten dieser anspruchsvollen und verantwortungsvollen Tätigkeit und arbeiten in zwei Schichten sowie an sieben Tagen in der Woche.
Aber wie funktioniert eigentlich die Tätigkeit der Kontaktnachverfolgung? Diese Frage wurde und wird häufig gestellt. Daher sind hier die wichtigsten Arbeitsschritte und Fakten so kurz wie möglich zusammengestellt:

    1. Ist jemand positiv auf das Corona-Virus getestet, muss er sich laut Allgemeinverfügung des Landkreises sofort selbst isolieren, alle seine Kontakte informieren und diese sich ebenfalls isolieren, mindestens bis sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden.
    2. Im Idealfall meldet sich die Person selbstständig unverzüglich über das Bürgertelefon (03834 8760-2300) und wird dann von den Kontaktnachverfolgern kontaktiert. Alternativ erhält die Kontaktnachverfolgung die Ergebnisse vom Labor, zum Teil mit einer gewissen Verzögerung und kontaktiert dann den Menschen, welcher der positive Indexfall ist. Als Indexfall bezeichnet man die Person, welche sich zuerst mit dem Virus angesteckt hatte und danach Kontakt zu anderen Menschen pflegte. Im Idealfall wird der Positive innerhalb von 24 Stunden kontaktiert und über die weiteren Schritte informiert.
    3. Es werden vom Positiven in einem etwa einstündigem Gespräch Daten wie Adresse, Angaben zur Krankenversicherung und mögliche Vorerkrankungen aufgenommen und eine Isolation von 14 Tagen ab dem Testdatum bzw. ab dem Auftreten der ersten Symptome angeordnet .
    4. Die vom Gesundheitsamt erfassten Daten werden in das „Surveillance, Outbreak Response Management and Analysis System“ – kurz SORMAS genannt - eingegeben. SORMAS ist ein Fachprogramm, das der Landkreis Vorpommern-Greifswald seit Beginn der Pandemie nutzt und dessen Verwendung seit Februar dieses Jahres für alle Stellen der Kontaktnachverfolgung verpflichtend ist. In dieser Software werden alle positiven Fälle und deren Kontaktpersonen erfasst. Zusätzlich muss noch ein anderes Fachprogramm bedient werden, nämlich Survnet. In diesem werden alle Infektionskrankheiten erfasst, nicht nur die Covid-19-Fälle. Einmal pro Tag, jeweils um 15:00 Uhr, werden die in Survnet neu eingegangenen/eingetragenen positiven Fälle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes an das Landesgesundheitsamt LAGuS übermittelt. Das LAGuS wiederum übermittelt die gebündelten Daten des Landes an das Robert-Koch-Institut (RKI). Das RKI ist auf Bundesebene verantwortlich. Die Übermittlung eines Falls kann jedoch erst geschehen, wenn alle notwendigen Informationen vollständig vorliegen. Fehlen Informationen, kann es mitunter zu Verzögerungen kommen. Alle positiven Fälle werden erfasst und gemeldet.
    5. Die Person, die als positiver Indexfall ermittelt wurde, muss der Kontaktnachverfolgung eine Liste mit allen privaten und beruflichen Kontakten übermitteln, die sie bis 48 Stunden vor dem Test bzw. dem Auftreten der ersten Symptome hatte.
    6. Die Kolleginnen und Kollegen in der Kontaktnachverfolgung (Arbeitszeit von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr und an den Wochenenden von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr) kontaktieren nun nacheinander alle auf der Liste aufgeführten Kontaktpersonen und nehmen deren Daten auf. Insbesondere wird nach Art und Dauer des Kontaktes gefragt, da anschließend auf dieser Grundlage die Einstufung der Kontaktperson in die Kategorie I oder II erfolgt.
      a. Kategorie I: 14 Tage Quarantäne ab letztem Kontakt. Bei Krankheitssymptomen Anmeldung zum Test.
      b. Kategorie II: Keine Quarantäne. Aufforderung, die Kontakte bis 14 Tage nach letztem Kontakt auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
    7. Bei Corona-Häufungen in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen oder auch Schulen/Kitas werden die Kontaktlisten von den Einrichtungen erstellt und die Kontaktpersonen anschließend von Ärzten und Hygienefachkräften des Gesundheitsamtes des Landkreises kategorisiert.
    8. Entsprechend der Kategorisierung ordnet das Gesundheitsamt Maßnahmen an.
    9. Am Ende der Quarantäne wird der positive Indexfall erneut kontaktiert und wenn keine starken Symptome vorliegen, erfolgt die Entisolierung. Sollte die Person, welche als Indexfall gilt, symptomfrei sein oder eine sehr deutliche Besserung vorliegen, kann die Quarantäne beendet werden.

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