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22.03.2021

Kitas befinden sich immer noch in der Schutzphase - Inzidenz über 100

Derzeit keine Eingewöhnung empfohlen – Formular für Kita-Besuch notwendig

Den Landkreis haben erneut viele Anfragen von Eltern erreicht, deren Kinder Kindertagesstätten besuchen. Insbesondere wurde gefragt, ob die sogenannte Schutzphase noch gelte, in welcher der Betrieb der Einrichtungen nur eingeschränkt vorhalten wird und der Kita-Besuch möglichst zu vermeiden ist.

Kita_Schutzphase
Kita_Schutzphase

Die Schutzphase gilt weiterhin, da die Inzidenz von 100 nicht lange genug unterschritten war und momentan auch wieder überschritten ist.

Die Schutzphase, mit dem Appell an die Eltern, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen (§ 1a Absatz 2 Satz 1 Corona-KiföVO M-V), begann im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit dem Ende des Besuchsverbotes und der Notfallbetreuung in der Kindertagesförderung. Diese Schutzphase endet nach § 1a Abs. 2 Corona-KiföVO M-V sofern zehn Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz im Sinne des § 1 Abs. 2 Corona-KiföVO M-V unter 100 liegt. Da der Landkreis Vorpommern-Greifswald am 15.03.2021 eine 7-Tage-Inzidenz von 103,1 aufwies, lag der 7-Tage-Inzidenzwert noch nicht zehn Tage in Folge unter 100 und der Landkreis befindet sich nach der Corona-KiföVO M-V weiterhin in der Schutzphase.

Diese Regelung in der Corona-KiföVO M-V gilt bereits seit dem 22.02.2021 (5. Corona KiföVO ÄndVO M-V vom 18. Februar 2021, GVOBl. S. 126).
Es wird derzeit empfohlen, keine Eingewöhnung durchzuführen und die Vorlage des Formulars zur Teilnahme an der Kita-Betreuung ist erforderlich. Gruppen sollten möglichst noch weiter getrennt werden und neue Kontakte vermieden werden.

Lesefassung: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Soziales%2c%20Integration%20und%20Gleichstellung/Inhalte/Service/Lesefassung_3._Corona-Kif%C3%B6VO_%C3%84ndVO_M-V2.pdf

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