Katastrophenschutz: Kooperationsvereinbarung mit dem ASB unterzeichnet
Um die Zusammenarbeit im Bereich Katastrophenschutz weiter zu stärken, haben der Landkreis Vorpommern-Greifswald als Träger des Katastrophenschutzes und der ASB Regionalverband Vorpommern-Greifswald e.V. als Leistungserbringer gestern (27.01.2026) eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
Die Vereinbarung bildet eine klar definierte, einheitliche Grundlage für die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz und stellt für beide Seiten eine verlässliche Planungsgrundlage dar – etwa mit Blick auf Organisation und Strukturen.
Landrat Michael Sack: „Katastrophenschutz lebt von verlässlichen Strukturen und starken Partnern. Mit der Kooperationsvereinbarung schaffen wir eine klare Grundlage für eine dauerhaft gute Zusammenarbeit. Sie gibt allen Beteiligten Sicherheit in der Organisation und stärkt unsere Einsatzfähigkeit – zum Schutz der Menschen unseres Landkreises im Bedarfsfall.“ Mirko Kagemann, Geschäftsführer ASB Regionalverband Vorpommern–Greifswald e.V. ergänzt: „Die Vereinbarung ist für uns ein wichtiges Zeichen des Vertrauens und der gemeinsamen Verantwortung. Sie macht die Zusammenarbeit mit dem Landkreis verbindlich und planbar und ermöglicht uns, unsere Erfahrung und Leistungsfähigkeit gezielt in den Katastrophenschutz einzubringen – insbesondere bei der Betreuung von Einsatzkräften und Betroffenen.“
Durch die Kooperationsvereinbarung wird die Zusammenarbeit der Vertragspartner für die Zukunft greifbar geregelt und das konstruktive Zusammenwirken aller Akteure im Katastrophenschutz nachhaltig sichergestellt.
Inhaltlich regelt die Vereinbarung unter anderem
- die Rechte und Pflichten aller Partner,
- Festlegungen zur Aufgabenübertragung,
- zur finanziellen und materiellen Ausstattung,
- sowie zu Organisation und Struktur im Katastrophenschutz.
Ein wesentlicher konkreter Bestandteil der künftigen Zusammenarbeit ist, dass der ASB Regionalverband Vorpommern-Greifswald e.V. künftig eine Betreuungsgruppe innerhalb des Betreuungszuges Nord, mit dem Schwerpunkt auf der Betreuung von Einsatzkräften und Betroffenen, stellen wird.
Die Kooperationsvereinbarung ist als „lebendes Dokument“ angelegt und kann jederzeit in Abstimmung mit den Vertragspartnern an aktuelle Gegebenheiten und sich ändernde Lagen angepasst werden.