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03.03.2021

Inzidenzwert im Kreis gesunken - Schulunterricht startet mit Einschränkungen wieder

Kitas bleiben geöffnet – Einreise in den Kreis aus M-V wieder möglich

Auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald sinkt der Inzidenzwert und für Schulen rückt die Öffnung in Stufen, wie durch das Land Mecklenburg-Vorpommern festgelegt, näher.

Schulunterricht startet
Schulunterricht startet

Am 23.02.2021 hatte der Landkreis erstmalig den 7-Tage-Inzidenzwert von 150 nach Angaben des LAGuS unterschritten.
Damit ist die Einreise in das Gebiet des Kreises aus anderen Landkreisen von Mecklenburg-Vorpommern zum Freitag, 05.03.2021, wieder erlaubt und am gleichen Tag beginnt mit Einschränkungen auch erneut die Schule. Ein Widerruf der aktuell noch gültigen Allgemeinverfügung ist indes nicht notwendig. Sie tritt automatisch nach 10 Tagen anhaltender Inzidenz unter dem Schwellenwert außer Kraft.
Die Einreise in das Land Mecklenburg-Vorpommern aus anderen Bundesländern bleibt jedoch weiterhin, mit einigen Ausnahmen, gemäß § 5 Abs. 1 Corona-LVO-MV untersagt. Ausnahmen sind unter anderem der Besuch der Kernfamilie, zwingend notwendige und medizinisch veranlasste Maßnahmen und die Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
Bei einer Inzidenz von 50 – 150 ist das Vorgehen bezüglich der Schulen wie folgt:

Grundschulbereich:
In der Grundschule wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle Grundschulklassen gilt freiwillige Präsenz. Das Angebot der freiwilligen Präsenz ist mit der Schule abzustimmen.
Klassen 5 und 6
In den Klassen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle 5. und 6. Klassen gilt freiwillige Präsenz.

Abschlussklassen:
Für die Abschlussklassen wird zur bestmögliche Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist für die übrigen Klassen weiterhin aufgehoben.
weitere Klassen der weiterführenden Schulen
Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht.
Berufliche Schulen:
In den beruflichen Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht ermöglicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

Kindertageseinrichtungen:
Während der Schutzphase werden Eltern gebeten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Sie gilt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt 5 Tage in Folge die 7- Tage-Inzidenz auf 100 oder höher gestiegen oder 10 Tage in Folge unter 150 gesunken ist.
Eltern sollen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung anmelden. Dies dient einerseits der Planung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie der statistischen Erfassung der Wirkung des Appells an die Eltern und andererseits der Verstärkung des Appells an die Eltern. https://www.regierung- mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1631333

Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen bleiben während der Schutzphase geöffnet. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung besteht und die Öffnungszeiten werden weiterhin nicht eingeschränkt. Durch den verstärkten Appell an die Eltern soll die Zahl der Kontakte insbesondere in den Kindertageseinrichtungen reduziert werden. Um die Kontakte in den Kindertageseinrichtungen zu reduzieren, wird insbesondere während der Schutzphase empfohlen, Gruppen noch stringenter zu trennen. Die Trennung der Gruppen darf jedoch nicht dazu führen, dass der Betreuungsumfang und damit der gesetzliche Anspruch eingeschränkt wird. Weiterhin soll vermieden werden, neue Gruppen oder Teilbereiche in den Kindertageseinrichtungen zu bilden, die zu neuen Kontakten führen würden.


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