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22.04.2025

Illegale Müllentsorgung in der Gemeinde Krugsdorf: Landkreis bittet um Mithilfe

Am Osterwochenende hat es im Gebiet der Gemeinde Krugsdorf offenbar eine illegale Müllentsorgung gegeben.

Illegale Müllentsorgung in der Gemeinde Krugsdorf: Landkreis bittet um Mithilfe_Foto 1
Illegale Müllentsorgung in der Gemeinde Krugsdorf: Landkreis bittet um Mithilfe_Foto 1

Konkret wurde die untere Abfallbehörde über eine illegale Entsorgung verschiedener Bauabfälle, etwa eine größere Badewanne, in einem Waldstück bei Rothenburg informiert. Die untere Abfallbehörde versucht intensiv, den bzw. die Verursacher zu ermitteln. Die Landesforst M-V als Eigentümerin des Waldes wurde informiert.

„Illegale Abfallentsorgung ist kein Kavaliersdelikt“, betont Vize-Landrat Jörg Hasselmann. „Im Landkreis stehen flächendeckend Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ein solches Fehlverhalten Einzelner darf nicht zur Gewohnheit werden und birgt große Gefahren für die Umwelt.“

Wer Hinweise hat, kann sich beim Landkreis melden. Die untere Abfallbehörde ist unter der Telefonnummer: 03984 8760-3234 oder E-Mail: abfall@kreis-vg.de zu erreichen.

Zum Hintergrund: Grundstückseigentümer, Städte und Gemeinden sowie der Landkreis unternehmen jedes Jahr große Anstrengungen, um die Hinterlassenschaften Einzelner zu beseitigen. Dazu kommt, dass sich aus kleineren Ablagerungen erfahrungsgemäß schnell größere, wilde Müllkippen entwickeln können. Dies verärgert nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern kann auch erheblichen Schaden anrichten. Bei derartigen Handlungen, muss mindestens mit einem Bußgeld und einer Beräumungsanordnung gerechnet werden. Unter Umständen liegt sogar ein Straftatbestand vor, wenn es sich um gefährliche Abfälle handelt. Gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt es sich bei einer solchen Form der Abfallentsorgung um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

Illegale Müllentsorgung in der Gemeinde Krugsdorf: Landkreis bittet um Mithilfe_Foto 2
Illegale Müllentsorgung in der Gemeinde Krugsdorf: Landkreis bittet um Mithilfe_Foto 2


Abfälle, die keinem Verursacher zugeordnet werden können, sind durch den Grundstückseigentümer einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Neben den regelmäßigen und flächendeckenden Sammlungen für Restabfall, Papier, Verpackungen, Sperrmüll sowie für Schadstoffe stehen auch zentrale Annahmestellen oder Sammeleinrichtungen für die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfallarten bereit. An den 17 Wertstoffhöfen des Landkreises können verschiedene Abfallarten kostenfrei oder gegen geringe Gebühren angeliefert und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung gibt es unter www.vevg-karlsburg.de.

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