Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

PM-Archiv

Seiteninhalt
06.09.2024

Haushalt des Kreises steht weiter vor großen Herausforderungen: Landkreis erarbeitet Nachtragshaushalt

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald steht weiterhin vor großen finanziellen Herausforderungen: Nachdem das Innenministerium die Haushaltssatzung für 2024 und 2025 im Mai dieses Jahres genehmigt hatte und so der Weg für geplante Investitionen freigemacht wurde, konnten zahlreiche Bau- und Sanierungsvorhaben angeschoben sowie Zuschüsse ausgezahlt werden.

Haushalt_KreisVG-2
Haushalt_KreisVG-2
Die in der ersten unterjährigen Prognose nach dem ersten Quartal 2024 festgestellten negativen Abweichungen in Höhe von rund 25 Millionen Euro im Vergleich zur Planung bestehen jedoch nach wie vor. Damit kann das geplante Ziel, einen positiven Saldo nach Abzug der planmäßigen Tilgung in Höhe von mind. 3 Mio. Euro zu erwirtschaften, derzeit nicht erreicht werden. 

Gründe für die angespannte finanzielle Situation liegen insbesondere in steigenden Ausgaben in für den Landkreis pflichtigen Aufgaben. Diese betreffen insbesondere die Bereiche Jugend und Soziales. Hier ist der Landkreis auf Grundlage eines Gesetzes, eines Vertrages oder auf Basis eines Tarifabschlusses zu den Ausgaben verpflichtet. Erhebliche Kostensteigerungen gab es etwa in den Bereichen Grundsicherung, Hilfe zur Pflege und der Jugendhilfe, welche insbesondere aus steigenden Personal- und Sachkosten der Leistungserbringer aufgrund der Tarifsteigerungen resultieren.

Finanzdezernent Dietger Wille: ''Die finanzielle Situation ist für den Landkreis weiterhin angespannt. Dies ist insbesondere in steigenden Ausgaben begründet, die der Landkreis tragen muss und wo er so gut wie keinen Spielraum hat. Wegen der enormen Abweichungen zur bisherigen Planung arbeitet die Verwaltung an einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024. Diese wird dem nächsten Kreistag und den zuvor tagenden Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass auch für das Jahr 2025 erhebliche Abweichungen bestehen werden. Die hierzu erforderlichen Untersuchungen und Hochrechnungen werden nach Vorliegen der Orientierungsdaten für das Jahr 2025 und nach dem Jahresabschluss 2024 mit einer wesentlichen besseren Datenbasis erfolgen.''

Seite zurück