Geflügelpest: Schutzzonen werden zu Überwachungszonen
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises hat drei Allgemeinverfügungen erlassen, mittels derer die bisher bestehenden Schutzzonen rund um drei Geflügelmastbetriebe in den Gemeinden Rothemühl, Heinrichswalde und Sassen-Trantow nun in Überwachungszonen umgewandelt werden.
Im Oktober sowie Anfang November dieses Jahres wurde in den drei Gemeinden der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Daraufhin wurden jeweils in einem Umkreis von drei Kilometern um die Ausbruchsstellen entsprechende Schutzzonen eingerichtet. Da seit diesen Ausbrüchen keine weiteren amtlich bestätigten Fälle in den Schutzzonen festgestellt werden konnten, können die entsprechenden Schutzmaßnahmen nun angepasst werden. Insbesondere die Aufstallungspflicht entfällt nun.
Weiterhin gilt in den Überwachungszonen, dass die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten ist. Tierhalter haben unabhängig von der Größe eines Bestandes sicherzustellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind. Weiterhin dürfen Geflügelhaltungen nur mit gereinigtem und desinfiziertem Schuhwerk betreten bzw. verlassen werden. Anderenfalls ist separates Schuhwerk zu verwenden.
Der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Amtstierarzt Dr. Holger Vogel: „Das Seuchengeschehen ist in den vergangenen Wochen merklich abgeklungen. Dennoch ist die Gefahr eines erneuten Ausbruchs der Geflügelpest nicht gebannt. Sämtliche Geflügelhalter sind weiterhin zu erhöhter Achtsamkeit aufgerufen. Bei Verdacht auf Erkrankungen im Geflügelbestand ist sich unbedingt an das Veterinäramt zu wenden.“
Der Landkreis weist darauf hin, dass die Tierseuchenallgemeinverfügung, nach der für alle Geflügelhalter im Landkreis mit 5.000 oder mehr Tieren eine Aufstallungspflicht gilt, aus Vorsorge- und Schutzgründen weiterhin in Kraft ist. Diese Aufstallungspflicht gilt ebenso für an einigen Gewässern gelegene und damit besonders von der Übertragung durch Wildvögel gefährdete Geflügelhaltungen. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter Öffentliche Bekanntmachungen / LK Vorpommern-Greifswald zu finden.