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Erster Spatenstich für Breitband-Ausbau jetzt auch in Gützkow

Spatenstich © Gabi Eder / PIXELIO
Spatenstich © Gabi Eder / PIXELIO

Landwerke M-V verlegen Glasfaser bis zum Hausanschluss

Der Breitbandausbau im Landkreis Vorpommern-Greifswald schreitet allen Hindernissen zum Trotz stetig voran. Nun beginnen die Arbeiten für ein flächendeckendes Netz mit Glasfaser-Kabeln bis zum Hausanschluss auch im Raum Gützkow. Der erste Spatenstich am findet am Donnerstag, 27. Juni 2019, um 14 Uhr in der Teichstraße in 17506 Gützkow (nahe Parkplatz Ecke Pommersche Straße) statt.

Landrat Michael Sack sowie Frank Mecklenburg, Referatsleiter Digitalisierung in der Wirtschaft im Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, werden diesen symbolischen Auftakt begleiten.

»Ich bin froh, dass der Breitband-Ausbau in unserem Landkreis weiter Fahrt aufnimmt«, sagte Michael Sack. Er sei der Überzeugung, so der Landrat, dass der flächendeckende Ausbau mit Glasfasertechnik bis zum Hausanschluss die einzig zukunftssichere technische Lösung darstelle.

Die Landwerke M-V Breitband GmbH sorgt im Landkreis Vorpommern-Greifswald in 19 Gemeinden für den Ausbau bis zum Hausanschluss und den Betrieb eines flächendeckenden Glasfaserhochgeschwindigkeitsnetzes. Der Auftrag für die zwei Projektgebiete VG 22_12 und VG 22_14 in den Ämtern Züssow, Anklam-Land, Am Peenestrom und Lubmin ist am 20. Dezember 2018 an die Breitlandwerker übergeben worden. Am 1. Januar 2019 war Projektbeginn.

Im Rahmen des Bundesprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus wurde der Landkreis Vorpommern-Greifswald in 15 Projektgebiete aufgeteilt, in denen sich die Ausbaugebiete befinden. Grundsätzlich werden insbesondere solche Regionen unterstützt, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau, bedingt durch erhebliche Erschwernisse, besonders unwirtschaftlich ist. Hierzu gehören zum Beispiel großflächige Gebiete mit geringer Einwohnerzahl. Nach Projektumsetzung sollen keine unversorgten "weißen Flecken" in der Gebietskörperschaft verbleiben. Förderfähig sind alle Anschlüsse an Gebäuden mit Wohn- und Nutzungseinheiten, die keinen Internetanschluss haben oder deren Bandbreite weniger als 30 Mbit/s beträgt.

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