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17.12.2021

Erreichbarkeit der Verwaltung über die Feiertage

Die Landkreisverwaltung bleibt am 24. und 31. Dezember geschlossen. Davon nicht betroffen sind sämtliche Not- und Bereitschaftsdienste wie beispielsweise des Jugendamtes oder der Straßenmeisterei. Bei Verkehrsunfällen, Bränden, medizinischen Notfällen und bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung helfen die Disponentinnen und Disponenten in der Integrierten Leitstelle Greifswald unter der Notfallnummer 112. 

Kreislogo.png (freigestellt)
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Das Bürgertelefon des Landkreises ist regulär von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der Nummer 03834 8760-2300 zu erreichen, am 24.12. und am 31.12.2021 werden Anrufe von 8 bis 14 Uhr entgegengenommen. Da die Leitungen bei hohem Anrufaufkommen häufig stark belastet sind, können sich Bürgerinnen und Bürger auch per E-Mail mit ihrem Anliegen an den Landkreis wenden: corona@kreis-vg.de .

Das Impfzentrum Greifswald ist in den kommenden Wochen folgendermaßen geöffnet:
Mit Terminvereinbarung: Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr.
Mit und ohne Terminvereinbarung: Donnerstag und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr
Am 23. und 30. Dezember schließt das Impfzentrum bereits um 14 Uhr. Über die Feiertage, also am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember, am 1. und am 2. Januar ist das Impfzentrum geschlossen.

Das Abstrich-Zentrum Pasewalk ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Am 24. und 31. Dezember bleibt das Abstrichzentrum genau wie am Sonnabend und Sonntag geschlossen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und der Kontaktnachverfolgung sind aufgrund der Corona-Pandemie täglich, auch über die Feiertage und am Wochenende, im Dienst.

Ab dem 3. Januar ist die Kreisverwaltung an allen Standorten dann wieder zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen. Wer ein Anliegen persönlich vor Ort erledigen muss, sollte einen Termin absprechen. Ausnahmen: Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle. In jedem Fall ist ein Besuch der Kreisverwaltung nur unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) möglich.

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