Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

PM-Archiv

Seiteninhalt
15.10.2021

Entschädigung bei nicht gewährleisteter Hortbetreuung: Gesundheitsamt stellt Bescheinigung aus

Eltern, die ihr Kind aufgrund von Corona nicht im Hort betreuen lassen können und deshalb zu Hause bleiben müssen, können  sich dies beim Gesundheitsamt des Kreises bescheinigen lassen, so dass der Arbeitgeber den Lohnausfall beantragen kann.

Ausstellung der Bescheinigung
Ausstellung der Bescheinigung

Der Arbeitgeber kann den Lohnausfall auch stundenweise beantragen. 

Eine entsprechende Bescheinigung stellt das Gesundheitsamt/Team Kontaktnachverfolgung aus. Eltern, die davon Gebrauch machen wollen, können sich zwecks Ausstellung der Bescheinigung per E-Mail mit den entsprechenden Kontaktdaten und den Ausfallzeiten an den Landkreis wenden: corona@kreis-vg.de

Die Beantragung der Entschädigung seitens des Arbeitgebers ist möglich unter: 

https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Soziales_Entschaedigungsrecht/Infektionsschutzgesetz/

Seite zurück

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19