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22.04.2020

BuT-Förderung vorübergehend auch bei dezentralem Angebot von Mittagsverpflegungsleistungen möglich

Fördervoraussetzungen für Mittagsverpflegung gelockert 

Angesicht der Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen infolge der Corona-Pandemie ist für viele leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im März die BuT-geförderte Möglichkeit der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung weggefallen.

Brokkoli und Karotten © RitaE by pixabay
Brokkoli und Karotten © RitaE by pixabay

Auch nach dem 27.04.2020 wird nur ein kleiner Teil der Kinder sowie Schülerinnen und Schüler im Landkreis die Schule bzw. Kindertageseinrichtung besuchen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ab wann die Teilnahme an einer angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder KiTa wieder uneingeschränkt möglich sein wird.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nunmehr am 20.04.2020 zugestimmt, die engen gesetzlichen BuT-Fördervoraussetzungen in Bezug auf die Mittagsverpflegung vorübergehend zu lockern und vorerst auch eine dezentrale Versorgung mit Schul- bzw. KiTa-Mittagessen zuzulassen.

Die Lockerung der gesetzlichen Vorschriften gilt vorerst bis zum 30.06.2020 und richtet sich an BuT-anspruchsberechtigte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die bis zur Schließung der jeweils besuchten Einrichtung Mittagessen erhalten haben.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald übernimmt für diese Personen auf der Grundlage der ergangenen BuT-Bewilligungen und ausgestellten Kostenübernahmeerklärungen die Kosten für die Mittagsverpflegung auch dann, wenn das Mittagsessen durch den Essenversorger der jeweils besuchten Einrichtung nach Hause geliefert oder durch die Familien beim Essenversorger abgeholt wurde bzw. wird.

Auf ausdrücklichen Hinweis des Bundes ist dabei der bisher gültige Kostenrahmen einzuhalten. Das bedeutet, dass ausschließlich die zwischen Landkreis und jeweiligem Anbieter vereinbarten Kostensätze übernommen werden, nicht jedoch gegebenenfalls zusätzlich entstehende Kosten für die Lieferung bzw. Abholung des Essens.
Ebenso werden keine BuT-Leistungen für die Zubereitung von Mittagsmahlzeiten im Elternhaushalt erbracht.

Sollten – bedingt durch die aktuelle Situation – Änderungen hinsichtlich der Essenversorgung eingetreten sein (insbesondere Anbieterwechsel), werden die Eltern gebeten, umgehend die für sie zuständigen Sachbearbeiter für Bildung und Teilhabe im Sozialamt des Landkreises zu informieren (per E-Mail über Service.BuT@kreis–vg.de), damit bestehende Kostenübernahmeerklärungen gegebenenfalls angepasst werden können.

Anbieter von Mittagsverpflegungsleistungen werden gebeten, sich bei Fragen rund um die Kostenübernahme während der Corona-bedingten Einschränkungen an die zuständige Koordinatorin für Bildung und Teilhabe, Frau Haß-Bansemer zu wenden (Tel. 03834 / 8760 2268 bzw. per E-Mail über BuT@kreis-vg.de).

Aktuelle Zahlen Corona:

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es aktuell 122 laborbestätigte Fälle von Menschen, die sich mit dem Corona-Virus angesteckt haben. Davon gelten seit Beginn der Pandemie in unserer Region insgesamt 56 als mittlerweile genesen. 22 Menschen befinden sich in stationärer Behandlung und vier an Covid19 erkrankte Menschen sind bedauerlicherweise verstorben.

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